ArbG Mannheim sieht keinen Grund für Eilverfahren: Derdiyok darf weiter nicht mit Hoffenheim-Profis trainieren

29.08.2013

Der Fußballer Eren Derdiyok darf vorerst weiter nicht mit der Profimannschaft von 1899 Hoffenheim trainieren. Der Vorsitzende Richter Lothar Jordan vom ArbG Mannheim wies den Eilantrag des Schweizer Fußball-Nationalspielers auf eine einstweilige Verfügung am Mittwoch aus "prozessualen Gründen" ab. Der Fall sei "keine Sache für ein Eilverfahren".

Für ein Eilverfahren fehle es an der erforderlichen besonderen Dringlichkeit (Beschl. v. 28.08.2013, Az. 10 Ga 3/13). Stattdessen soll die Klage des Angreifers, der von Trainer Markus Gisdol vor Saisonbeginn in die sogenannte Trainingsgruppe 2 abgeschoben worden war, in einem Hauptsacheverfahren behandelt werden. Als Termin wurde der 12. September festgesetzt.

Der Vorsitzende Richter des Arbeitsgerichtes (ArbG) Mannheim Jordan hatte zuvor einen Vergleich vorgeschlagen, wonach es Derdiyok ermöglicht werden sollte, bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens jeden zweiten Tag mit der Profimannschaft trainieren zu dürfen. Der Schweizer Nationalspieler habe einen Anspruch darauf, "dass sich der Cheftrainer immer einen persönlichen Eindruck verschafft". Die Hoffenheimer lehnten diesen Vorschlag jedoch ab. Der Stürmer hatte zuvor erklärt, er könne sich vorstellen, den Vorschlag anzunehmen.

Jordan hatte in der Verhandlung erklärt, der Club "verletzt offensichtlich" das Recht des Profis auf Trainingsteilnahme. Er kritisierte auch die Deutsche Fußball Liga dafür, dass sie das Vorgehen der Hoffenheimer dulde.

Die Kraichgauer stellten extra für Trainingsgruppe 2 einen Coach ein. Sie sind daher der Auffassung, dass sie die Verträge erfüllen und den Spielern ein angemessenes Training ermöglichen.

dpa/age/LTO-Redaktion

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ArbG Mannheim sieht keinen Grund für Eilverfahren: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9456 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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