Die Berliner tageszeitung darf eine Stellenanzeige für ein journalistisches Volontariat nicht auf Frauen mit ausländischen Wurzeln beschränken. Das ArbG Berlin gab einem Kläger Recht, der sich durch die Anzeige diskriminiert fühlte.
Männer dürften bei einer Bewerbung nicht von vorne herein ausnahmslos ausgeschlossen werden. Die Stellenanzeige der tageszeitung (taz) verstoße daher gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dem abgelehnten männlichen Bewerber sprach das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin auf seine Klage hin drei Monatsgehälter als Entschädigung zu (Urt. v. 05.06.2014, Az. 2 Ca 1530/14).
Die taz-Panterstiftung, die die Stelle finanziert, wollte mit der Ausschreibung den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen. Die Anzeige verfehle allerdings ihr Ziel, gab das Gericht zu bedenken, da es dabei lediglich um die Besetzung einer Ausbildungsstelle gegangen sei.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
ArbG Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12209 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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