Heil lässt Arbeitssschutz-VO auslaufen: Ende der Corona-Maß­nahmen in Betrieben

19.01.2023

Die wenigen verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen für den Arbeitsplatz laufen vorzeitig Anfang Februar aus. Bundesarbeitsminister Heil wird eine entsprechende Ministerverordnung erlassen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig zum 2. Februar 2023 per Ministerverordnung beenden. Das hat der Minister der Nachrichtenagentur Reuters mitgeteilt. Die aktuelle Vorordnung ist seit dem 1. Oktober in Kraft und wäre regulär mit Ablauf des 7. April ausgelaufen.

"Die Corona-Arbeitsschutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden", sagt Heil der Agentur. Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fallen, seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig.

Zuletzt gab es nur noch wenige Schutzmaßnahmen: "Die aktuell geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung sah in weiten Teilen nur noch Empfehlungen bzw. vergleichsweise wenig eingriffsintensive Maßnahmen vor", sagt Professor Dr. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei FHM in Hamburg.

Das strenge verpflichtende Abstandsgebot in den Betrieben und die Maskenpflicht waren bereits seit Sommer 2021 abgeschafft. Arbeitgeber waren nur noch verpflichtet, die betrieblich Gefährdungsbeurteilungen mit Blick auf Ansteckungsgefahren zu prüfen oder ihren Beschäftigten Freistellungen für Impfungen zu gewähren. Auch Selbsttests mussten die Unternehmen seit dem Sommer 2022 nicht mehr für die Mitarbeitenden vorhalten und die Pflicht zur Arbeit im Homeoffice war endgültig seit dem Frühjahr 2022 schon aufgehoben.

Viele Fragen gerichtlich geklärt

"Im Vergleich zu den Hochzeiten der Pandemie waren die zuletzt geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen also von geringerer Intensität", erklärt Professor Dr. Michael Fuhlrott. So sei die umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche bereits zum Jahresende 2022 ausgelaufen. Fuhlrott weiter: "Jedenfalls in Betrieben ohne besonderes Gefährdungspotential spielt Corona im betrieblichen Umgang eher eine untergeordnete Rolle."

Die Pandemie hat zwischen den Arbeitsvertragsparteien viele Fragen aufgeworfen, einige hat die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zwischenzeitlich beantwortet und diskutierte Fallkonstellationen entschieden: Neben vielen Einzelfällen zu Kündigungen wegen gefälschter Impfnachweise hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) u.a. entschieden, dass Arbeitgeber während lockdownbedingter Schließzeiten keinen Lohn an ihre Arbeitnehmer zahlen müssen und Unternehmen ebenfalls dazu berechtigt angesehen, von ihren Beschäftigten die Nutzung arbeitgeberseitig bereitgestellter PCR-Test zu verlangen. "Die Gerichte konnten in vielen Fällen Klarheit schaffen", sagt Fuhlrott", "zuletzt war jetzt nochmal die Politik gefragt".

tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Heil lässt Arbeitssschutz-VO auslaufen: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50817 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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