Ein Bonner Café hatte sich einen roten Apfel, in dem die Silhouette eines Kinderkopfes abgebildet ist, als Marke eintragen lassen. Hieran störte sich der Hard- und Softwarehersteller und legte Widerspruch ein. Inzwischen hat er diesen nach Angaben des DPMA zurückgenommen.
Die Betreiberin des Cafés hatte ihr Apfel-Logo im Jahre 2011 für mehrere Waren- und Dienstleistungsklassen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Apple sah hierin eine Ausnutzung der Bekanntheit sowie des Images der eigenen Marke und legte Widerspruch ein.
Das DPMA gab inzwischen bekannt, dass das US-Unternehmen diesen zurückgenommen hat. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt.
tko/LTO-Redaktion
Apple gegen Apfelkind: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9734 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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