Der Generalbundesanwalt hat einen Deutschen angeklagt, der bei Arbeiten im Bundestag Informationen zu den Liegenschaften erhalten und diese an Russland weitergegeben haben soll.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erhoben. Es geht um die Weitergabe von Grundrissen des Bundestags an den russischen Militärgeheimdienst.
Die Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Jens F. sei am 12. Februar 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts (KG) Berlin erhoben worden. Der Angeklagte arbeitete laut Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft für ein Unternehmen, das in der Vergangenheit wiederholt vom Deutschen Bundestag beauftragt worden war. Die Aufträge hätten Überprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten in den durch den Bundestag genutzten Liegenschaften zum Gegenstand gehabt. Dadurch habe der Angeschuldigte Zugriff auf PDF-Dateien mit Grundrissen der Liegenschaften erhalten.
Spätestens in der Zeit von Ende Juli 2017 bis Anfang September 2017 habe sich der Angeklagte aus eigenem Antrieb entschlossen, die Informationen über die Liegenschaften des Deutschen Bundestags an russische Nachrichtendienste weiterzugeben. Dies habe er getan, indem er die PDF-Dateien auf einen Datenträger übertragen und diesen an einen Mitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin weitergegeben hat. Der Mitarbeiter sei hauptamtlich für den russischen Militärgeheimdienst GRU tätig.
pdi/LTO-Redaktion
Anklage gegen mutmaßlichen Spion erhoben: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44355 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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