Innenministerkonferenz: Berlin will Streit um sein Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ge­setz ent­schärfen

19.06.2020

Das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz führt eine Vermutungsregelung zugunsten von Diskriminierten ein. Einige Bundesländer wollen deshalb keine Polizei mehr nach Berlin entsenden. Die Hauptstadt versucht zu beruhigen.

Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz, kurz LADG, soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung etwa wegen der Herkunft durch Behörden schützen. Es soll Klagen - zum Beispiel gegen Polizisten oder bei einer Fahrkartenkontrolle in der U-Bahn - erleichtern. Doch es trifft von allen Seiten auf viel Kritik und wird unter anderem als "Anti-Polizei-Gesetz" bezeichnet. Einige Bundesländer hatten sogar Bedenken an der Fortführung der Amtshilfe geäußert und gefordert, dass das LADG nicht zu zusätzlichen Belastungen für ihre Beamte führen darf.

Der Berliner Innensenators Andreas Geisel (SPD) machte den Unions-Innenministern nun Zusicherungen. Geisel will auf Drängen seiner Ministerkollegen aus anderen Ländern noch einmal klarstellen, dass das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz nicht für auswärtige Kräfte gelten soll. "Das ist ja die Forderung gewesen, die wir immer gehabt haben", sagte der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), am Freitag am Rande des Innenministertreffens in Erfurt. Caffier ist Sprecher der Unions-Minister.

"Für alle entsendeten Polizisten gilt das jeweilige Landesrecht in der kompletten Form", sagte Caffier. "Und ansonsten ist es eine Berliner Entscheidung." Die Minister fürchteten Nachteile für ihre Polizisten, zum Beispiel bürokratischen Aufwand, wenn es Diskriminierungsvorwürfe gegen sie gibt.

Gesetz gilt nur für Berlin

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) wollte sich noch nicht festlegen. "Es gibt noch keine Einigung. Sondern wir warten jetzt darauf, dass der Berliner Senator erklärt, dass es für die nordrhein-westfälischen Polizisten - um bei uns zu bleiben - keine Konsequenzen hat, dass die da ein neues Gesetz gemacht haben. Dieses Gesetz gilt dann für die Berliner Bediensteten, aber nicht für unsere." Wenn es Verstöße von Polizisten aus NRW gebe, müsse dann auch das nordrhein-westfälische Disziplinarrecht gelten, machte Reul klar.

Geisel selbst sagte, mit der Zusicherung breche ihm "kein Zacken aus der Krone". "Wir sind uns auch einig geworden, dass ich noch mal alle Bundesländer anschreibe." Er wolle darin noch einmal darauf hinweisen, dass das Antidiskriminierungsgesetz nur für Berlin gelte und es keine Regressforderungen an andere Länder geben werde.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Innenministerkonferenz: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41947 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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