Nachdem ein Mann einen Anschlag auf die Parteizentrale der SPD angekündigt und den Berliner Innensenator Andreas Geisel bedroht haben soll, verurteilte ihn das AG Tiergarten nun zu einer Geldstrafe.
Ein 34-Jähriger, der mit einem Anschlag auf die SPD-Parteizentrale in Berlin-Kreuzberg gedroht haben soll, ist zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden. Zudem habe er per E-Mail Drohungen gegenüber einem Berliner Senator ausgesprochen, begründete das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten am Dienstag seine Entscheidung. Der Angeklagte habe sich der Bedrohung sowie der versuchten Nötigung schuldig gemacht. Der 34-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.
Der Mann soll laut Anklage im Juni 2019 eine E-Mail an die Internetseite von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) geschickt haben. Darin habe er "klare Schritte" gefordert und dem Senator gedroht. Im November 2019 habe er in der Parteizentrale der SPD im Willy-Brandt-Haus angerufen und gefordert, den Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) anzuzeigen. In dem Telefongespräch habe der Angeklagte gegenüber einer Mitarbeiterin angekündigt, sonst werde er einen Anschlag auf das Haus verüben, so die Anklage.
Der Angeklagte erklärte dagegen, er habe zwar angerufen, aber nicht mit einem Anschlag gedroht. Sein Verteidiger sagte, der 34-Jährige habe sich "schlecht behandelt und übergangen gefühlt". Hintergrund seien seine Probleme beim Aufbau einer wirtschaftlichen Existenz gewesen. Der Angeklagte hatte im Prozess zu Protokoll gegeben, er vertrete Markenrechte eines ehemaligen Autoherstellers.
Das Gericht verhängte eine Strafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro und folgte damit dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Gewalt gegen Politiker: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42954 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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