AG Berlin-Tiergarten verurteilt Taxifahrer: Drei Jahre Haft für dreiste Touri-Abzocke

21.02.2014

Am Flughafen abseits des offiziellen Halteplatzes für Taxis passte er ahnungslose Touristen ab und verlangte Wucherpreise. Nun muss der Berliner Taxifahrer, der seine Fahrgäste auch gerne schon mal um das Wechselgeld prellte, für drei Jahre ins Gefängnis.

Fast 300 Euro für zehn Kilometer: Ein ehemaliger Berliner Taxifahrer, der Wucherpreise von ahnungslosen Touristen kassiert hat, muss drei Jahre hinter Gitter. Das Amtsgericht (AG) Tiergarten in Berlin verurteilte ihn am Donnerstag wegen gewerbsmäßigen Betruges. Das Gericht kam nach einem fünfwöchigen Prozess zu der Überzeugung, dass er im Jahr 2012 in 14 Fällen für Stadtfahrten horrende Summen kassiert hat. So habe der 48-Jährige einer Frau für eine Strecke von zehn Kilometern insgesamt 296 Euro abgenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten plädiert, der Verteidiger auf Freispruch (Urt. v. 20.02.2014, Az. 213-27/13).

Der Familienvater habe sich am Flughafen in Berlin-Tegel immer wieder abseits des offiziellen Halteplatzes postiert und nach möglichen Opfern Ausschau gehalten, hieß es im Urteil. Häufig habe der Taxifahrer auf den Geldwechsel-Trick gesetzt. Hatte er beispielsweise einen 50-Euro-Schein erhalten, habe er behauptet, es sei lediglich ein Zehner gewesen.

"Der Ruf der Stadt wird durch solche Taten geschädigt", sagte der Richter. Der damalige Taxifahrer habe zudem betrogen, obwohl er wegen einer anderen Tat unter Bewährung stand. Auch eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit den Schwindeleien habe ihn nicht davon abgehalten, weitere Opfer abzuzocken.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Berlin-Tiergarten verurteilt Taxifahrer: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11126 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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