Die in Bürgersteige eingelassenen "Stolpersteine" zur Erinnerung an Opfer der Nazis führen nicht zu einer Wertminderung betroffener Grundstücke. Das AG Stuttgart wies am Donnerstag die Klage eines Hauseigentümers ab.
Der Hauseigentümer hatte wegen einer Wertminderung seines Grundstücks die Beseitigung der Mahnmale des Künstlers Günter Demnig gefordert. Er machte zudem geltend, dass in seinem Haus gar keine Nazi-Verbrechen stattgefunden hätten. Das Amtsgericht (AG) entschied allein zur Frage der Wertminderung und verneinte diese ebenso wie einen Beseitigungsanspruch des Hauseigentümers (Az. 1 C 2/11).
cla/LTO-Redaktion
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AG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2794 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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