9.200 Euro Geldstrafe wegen Titelmissbrauchs: AfD-Poli­tiker Gunnar Beck durfte sich nicht Pro­fessor nennen

14.06.2022

Der AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck soll 9.200 Euro Geldstrafe zahlen. Das AG Neuss verurteilte ihn wegen Titelmissbrauchs. Er habe sich als Professor bezeichnet, obwohl er gar keiner ist.

Der AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck ist wegen Titelmissbrauchs zu 9.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte sich in Deutschland als Professor vorgestellt. Das Amtsgericht (AG) Neuss sprach den 57-Jährigen am Dienstag schuldig (Az. 9 Cs 328/21). Es handele sich um "einen klassischen Fall des Titelmissbrauchs", befand die Richterin. "Der akademische Titel ist geschützt."

Beck hatte zuvor eingeräumt, bei einem Auftritt vor einer AfD-Vertreterversammlung in Magdeburg 2018 gesagt zu haben: "Ich bin Professor und Fachanwalt für EU-Recht in London." Vor Gericht ging es aber nur um die Bezeichnung als "Professor".* Er habe damit aber nicht behaupten wollen, dass er einen Professorentitel besitze, argumentierte Beck am Dienstag.

Vielmehr habe er seine Tätigkeit als Hochschullehrer beschreiben wollen, denn mit seinen englischen Titeln "Reader" und "Barrister at law" habe die Öffentlichkeit in Deutschland nichts anfangen können. "Selbstverständlich bin ich nicht habilitiert", sagte Beck.

Geldstrafe geringer als im Strafbefehl

Vergeblich hatten Becks Verteidiger zuvor versucht, das Gericht als unzuständig abzulehnen: Beck habe nie in Neuss gewohnt, er wohne in Brüssel und London. Er habe Neuss aber selbst als Wohnsitz gegenüber dem Bundeswahlleiter angegeben, argumentierte die Oberstaatsanwältin.

Becks Anwälte hatten außerdem einen Freispruch beantragt: Allenfalls sei Beck einem entschuldbaren Verbotsirrtum erlegen. Ob sie sich mit dem Urteil abfinden oder in Berufung gehen, wollten sich Beck und seine Verteidiger noch überlegen.

Mit 9.200 Euro fiel die Strafe geringer aus als zunächst gefordert - ursprünglich hatte Beck einen Strafbefehl über 15.000 Euro erhalten, gegen den er Widerspruch eingelegt hatte. Für den Missbrauch von Titeln sieht das Gesetz in § 132a StGB eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

*Ergänzt am 15.06.2022 um 11:14 Uhr

 

Zitiervorschlag

9.200 Euro Geldstrafe wegen Titelmissbrauchs: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48744 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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