Wer auf einem vereisten Weg stürzt und sich verletzt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld vom Grundstückseigentümer, wenn es einen sicheren Ausweichweg gab. Dies hat das AG München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt.
Das Amtsgericht München wies damit die Klage einer Mieterin ab, die auf dem Weg vom Müllhäuschen zurück zu ihrer Wohnung gestürzt war und sich schmerzhafte Bänderrisse zugezogen hatte.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Frau den vorhandenen Ausweichweg als solchen erkannt und auf dem Hinweg zum Müllhäuschen auch genutzt hatte. Es habe keine Veranlassung bestanden, einen anderen, erkennbar stark vereisten Rückweg zu wählen. Die Frau sei daher für ihren Sturz selbst verantwortlich.
Vor diesem Hintergrund sei es von untergeordneter Bedeutung, ob der Vermieter den Weg hätte besser räumen müssen (Az. 212 C 12366/12).
mbr/LTO-Redaktion
AG München zur Schneeräumpflicht: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7913 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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