AG München: Kli­maak­ti­visten nach Pro­test in Fuß­ball­sta­dion ver­ur­teilt

01.06.2023

Ihr Ziel war es, sich an den Fußballtoren mit Sekundenkleber festzukleben und mit Kabelbindern festzubinden. Nun sind drei Klimaaktivisten der Protestgruppe "Letzte Generation" wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden.

Nach einer Protestaktion während eines Fußballspiels in der Münchner Allianz Arena sind drei Klimaaktivisten am Donnerstag zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht (AG) München sprach die beiden Frauen und den Mann des Hausfriedensbruchs nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB) schuldig und verurteilte die beiden Aktivistinnen zu jeweils zehn Tagessätzen zu je 15 Euro und den angeklagten Mann zu 15 Tagessätzen zu je 15 Euro (Az. 1035 Ds 113/22).

Die drei Klimaaktivisten der Protestgruppe "Letzte Generation" waren am 27. August 2022 bei einem Fußballspiel des FC Bayern gegen Borussia Mönchengladbach in der Allianz Arena aufs Spielfeld gelaufen. Ihr Ziel war es, sich an den Fußballtoren mit Sekundenkleber festzukleben und mit Kabelbindern festzubinden, um ein konsequenteres Einschreiten der politischen Akteure gegen den Klimawandel zu erreichen. Die Allianz Arena stellte daraufhin einen Strafantrag.

Die Aktivisten räumten die Tatvorwürfe vor Gericht ein. Sie betonten aber, dass sie die Aktion vor dem Hintergrund der Klimakrise für gerechtfertigt hielten. Die Umstände seien für sie "menschlich und
moralisch nicht mehr auszuhalten", sagte eine 21 Jahre alte Angeklagte. "Ich wünsche mir so sehr, es würde reichen, wenn wir auf Demos gehen." Das sei aber nicht der Fall - "deshalb stören wir, und deshalb unterbrechen wir den Alltag".

Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafen

Zu diesem Alltag gehörten auch Fußballspiele. Fußball sei "ein wichtiger Teil unserer Kultur, ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft", sagte eine weitere, ebenfalls 21 Jahre alte Angeklagte. Im Zuge der Klimakrise werde es aber "keinen grünen Rasen mehr geben, über den der Ball rollen kann". Sie sei "tiefster Überzeugung", dass sie bei der Aktion im vergangenen August "das Richtige getan habe".

Staatsanwalt Johannes Füßl hatte höhere Geldstrafen von jeweils zwischen 600 Euro und 1.200 Euro gefordert. Es handele sich um "Überzeugungstaten" und "bewusste Entscheidungen", sagte er. Die Angeklagten hatten gefordert, freigesprochen zu werden.

"Ich kann die Motivationslage absolut nachvollziehen", hatte die Vorsitzende Richterin Sabine Eppelein-Harbers zu Beginn der Verhandlung gesagt. Dennoch sehe sie für die Tat "keinen Rechtfertigungsgrund im Sinne des Strafgesetzbuches". 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Aktionen von "Letzte Generation" sorgen immer wieder für Schlagzeilen, insbesondere die umstrittenen Straßenblockaden werfen wesentliche Rechtsfragen auf, aber auch Kunstbeschmutzung und blockierte Rollfelder beschäftigen die Strafgerichte. Auch zivilrechtlichen Rechtsfragen ist LTO bereits nachgegangen.

dpa/pab/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG München: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51899 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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