Auch wenn der Hundekot wegen Schnees zunächst nicht sichtbar war, könne Schadensersatz für dessen Beseitigung vom erworbenen Grundstück erst verlangt werden, wenn der Hundebesitzer zuvor dazu aufgefordert worden ist, so das AG München.
Das Amtsgericht (AG) München hat eine Schadensersatzklage eines Grundstückkäufers wegen der Beseitigung von Hundekot gegen den Verkäufer abgelehnt. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil hervor (Urt. v. 13.04.2016, Az. 171 C 15877/15).
Der klagende Grundstückskäufer erwarb im Winter vom Verkäufer eine Eigentumswohnung mit Garten. Nach notariell beurkundetem Vertrag sollte das Objekt "wie genau besichtigt" verkauft werden. Erst mehrere Monate nach der Übergabe stellte der Käufer dann eine Verunreinigung des Gartens durch mehrere Hundehaufen fest. Aufgrund des schneebedeckten Gartens habe er die Verunreinigungen erst nach Einsetzen des Tauwetters entdeckt. Er vermutete, dass die Fäkalien vom Hund des Verkäufers stammten.
Der Verkäufer behauptete hingegen, dass die vorgefundenen Hundehaufen nicht von seinem Hund gemacht worden seien. Er habe zwar sein Tier gelegentlich das "große Geschäft" im Garten verrichten lassen; die so entstandenen Haufen habe er aber regelmäßig entfernt.
AG: "Zugesehen, wie der Kot […] in das Erdreich eingesickert ist"
Für die Reinigung des Gartens verlangte der Käufer vor Gericht 3.500 Euro von dem Hundebesitzer. Durch das Einsickern des Kots von 19 Haufen in das Erdreich sei eine Kontaminierung des Oberbodens eingetreten. Der Kot von "fleischlastigen Fressern" wie Hunden sei zudem besonders gefährlich wegen der Existenz von äußerst widerstandsfähigen Krankheitserregern und Parasiten.
Das AG München wie die Klage ab. Die Existenz einer Vielzahl von Hundehaufen begründe zwar einen Sachmangel. Allerdings hätte der Käufer den Verkäufer zunächst zum Entfernen der Haufen auffordern und eine entsprechende Nachfrist setzen müssen, so das Gericht.
Außerdem ging das Gericht davon aus, dass der Käufer die Kontamination des Bodens maßgeblich selbst verursacht habe, indem er den Kot zu spät beseitigt habe: "Vielmehr hat der Käufer quasi zugesehen, wie der Kot nach und nach in das Erdreich eingesickert ist, und damit auch der Entstehung des Folgeschadens verursacht", so die zuständige Richterin.
mgö/LTO-Redaktion
Schneebedeckte Hundehaufen auf gekauftem Grundstück: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21841 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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