Erstmals sind zwei Täter aus der Kölner Silvesternacht wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden. Das AG verhängte eine Jugend- bzw. Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Angeklagt waren ein zur Tatzeit 20-jähriger Iraker und ein 26-jähriger Algerier. Nach Ansicht des Jugendschöffengerichts ist es erwiesen, dass sie, gemeinsam mit 10 bis 15 anderen Männern, in der Silvesternacht zwei weibliche Opfer voneinander getrennt und umzingelt haben. Der jüngere küsste eine der Frauen gegen ihren Willen auf den Mund und leckte ihr durch das Gesicht. Der ältere Angeklagte hingegen versuchte, einen Begleiter der Frauen am Eingreifen zu hindern und forderte diesen auf, ihm die "Mädchen für 5.000 Euro zu überlassen".
Die Richter bewerteten das Verhalten der Männer als sexuelle Nötigung beziehungsweise als Beihilfe zur sexuellen Nötigung und versuchte Nötigung im Falle des zweiten Angeklagten. Sie verurteilten die Täter zu Jugend- bzw. Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem hat das Amtsgericht (AG) Köln dem jüngeren Angeklagten aufgegeben, an einem Integrationskurs teilzunehmen und 80 Sozialstunden abzuleisten (Urt. v. 07.07.2016, Az. 647 Ls 182/16). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Zusammenhang mit den massenhaften Übergriffen in der Kölner Silvesternacht hat es schon mehrere Urteile gegeben, bis zum jüngsten Prozess hatten sich diese aber auf Diebstahl, Hehlerei und Ähnliches bezogen.
nas/dpa/LTO-Redaktion
AG Köln zu Übergriffen in Silvesternacht: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19929 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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