Geflüchteten, die abgeschoben werden sollen, wird in Einrichtungen der Kirche das sogenannte Kirchenasyl gewährt. In Bayern landete ein Mönch deshalb vor Gericht, wurde aber freigesprochen - mit "Signalwirkung", wie sein Verteidiger sagt.
Kirchenasyl ist für viele Migranten die letzte Hoffnung, wenn ihnen eine Abschiebung droht. Doch wer etwa in einem Kloster unterkommt, ist damit nicht automatisch sicher. Und wer Unterschlupf gewährt, kann auch vor Gericht landen. Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach wurde nun aber vom Amtsgericht Kitzingen (AG) in einem solchen Fall freigesprochen (Az. 1 Cs 882 Js 16548/20).
Der 49-Jährige, der die Flüchtlingsarbeit der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main (Landkreis Kitzingen) koordinierte, nahm im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling auf. Der 25-Jährige war einige Monate vorher über Rumänien in die Europäische Union eingereist, wohin er - gemäß den Dublin-Regelungen innerhalb der EU - wieder abgeschoben werden sollte. Der Angeklagte nahm ihn schließlich in der Abtei auf.
Dem Mönch wurde vorgeworfen, damit Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl gegen den Mönch ausgestellt, dieser war aber vom Gericht nicht unterschrieben worden, da die zuständige Richterin eine Hauptverhandlung für erforderlich gehalten hatte. Vor Gericht forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 2.400 Euro für den Mann, das Gericht folgte ihr jedoch nicht und sprach den Mann stattdessen frei.
"Signalwirkung" für umstrittene Praxis des Kirchasyls?
Der Verteidiger des Geistlichen, Franz Bethäuser, sprach von einer "Signalwirkung" des Urteils. Immer wieder wenden Kritiker ein, dass nur die bayerische Justiz in dieser Härte gegen Geistliche und Ordensangehörige vorgehe. Erstmals, so Bethäuser, sei es in einem solchen Fall aber auch zu einer Verhandlung vor einem Amtsgericht gekommen. Rechtskräftig ist die Entscheidung indes noch nicht.
Seit August 2018 sind die Kirchen nach langer Diskussion dazu verpflichtet, für jeden Kirchenasylfall ein Härtefalldossier beim BAMF einzureichen. Stellt die Behörde daraufhin keine besondere Härte fest - wie in dem vorliegenden Fall -, müssen abgelehnte Asylbewerber das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen. Ob der Flüchtling noch in der Abtei wohnt, ist laut Gericht unklar.
Die Ausländerbehörden haben für eine Überstellung des Betroffenen in das zuständige EU-Land in der Regel sechs Monate Zeit. Nach Ablauf der Frist haben die Migranten, bis dato womöglich im Schutz der Kirchen lebend, ein Recht auf ein Asylverfahren in Deutschland.
ast/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
AG Kitzingen spricht Mönch frei: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44809 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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