AG Hannover zu Niedersachsen-Derby: Fans können anreisen, wie sie wollen

04.04.2014

Das AG hat am Freitag mehrere einstweilige Verfügungen über Eintrittskarten zum Auswärtsspiel des Bundesligisten Hannover 96 bei Eintracht Braunschweig erlassen. Die Antragsteller dürfen danach nicht gezwungen werden, den bereitgestellten Bustransfer zu nutzen. In Braunschweig könnte den Fans trotzdem der Einlass verwehrt werden.

Für insgesamt zehn Antragsteller hat sich der Weg zum Amtsgericht (AG) Hannover gelohnt. Der Verein muss ihnen bis Samstag die georderten Tickets für das am Sonntag anstehende Derby aushändigen. Die Fans sind Inhaber einer sogenannten "Dauerauswärtskarte". Mit Vertragsschluss zu Beginn der Saison habe sich der Verein dazu verpflichtet, dass die Karteninhaber die Einzeltickets zu den jeweiligen Spielen auch erhalten. Und Verträge sind einzuhalten, so das AG (Beschl. v. 04.04.2014, Az. 406 C 3516/14 u.a.).

Hannover 96 hatte seinen Anhängern aufgetragen, zum Niedersachen-Derby am kommenden Wochenende mit Bussen anzureisen. Die Idee stammt allerdings nicht aus der Landeshauptstadt, sondern war eine Vorgabe des Veranstalters Eintracht Braunschweig. Das könne keinen Einfluss auf die Vertragspartner von Hannover 96 haben, so das AG.

Ob die Fans tatsächlich das Spiel im Stadion verfolgen werden können, ist dennoch weiter offen. Die Entscheidung gilt nur im Verhältnis zwischen den Parteien. Keine Bedeutung hat sie für die Frage, ob und wie Eintracht Braunschweig sein Hausrecht wahrnimmt und ohne Bustransfer Einlass gewährt.

Es war nicht das erste Mal, dass der Bustransfer nach Braunschweig in dieser Woche vor Gericht landete. Ein weiterer Fan hatte in einem Eilverfahren gegen den Transfer-Zwang gewehrt. Der Verein hatte ihm darauf aber Tickets für die Haupttribüne angeboten, womit das Eilbedürfnis entfallen war, weil es für diese Karten keinen Bus-Zwang gibt.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Hannover zu Niedersachsen-Derby: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11571 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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