Seit Jahren beschäftigen sich Gerichte mit dem Fall Sven Liebich. Vor dem Amtsgericht in Halle ist der Rechtsextremist nun erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt ist.
Der Rechtsextremist Sven Liebich ist erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede sprach die Richterin des Amtsgerichts (AG) Halle Liebich am Donnerstag schuldig und verhängte unter Einbeziehung vorheriger Urteile eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Der Prozess gegen den 1970 im Saalekreis geborenen Liebich war Mitte Mai eröffnet worden. In insgesamt sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen ihn erhoben, darunter üble Nachrede und Hausfriedensbruch. Zu verschiedenen Vorfällen soll es unter anderem auf Demonstrationen in Halle gekommen sein, die zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre in der Vergangenheit lagen.
AG: "Nicht witzig, sondern widerlich"
Vermeintlich einfach gelagerte Sachverhalte seien manchmal "gar nicht so einfach", so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Liebich wolle durch seine Taten Aufmerksamkeit erlangen, sei aber zugleich wenig von Strafverhandlungen gegen ihn beeindruckt. Dass er einen Baseballschläger mit einer sich gegen Linksextreme richtenden Aufschrift über einen Onlineshop verkauft hatte, sei "nicht witzig, sondern widerlich" und erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung.
Während des Prozesses waren verschiedene Zeugen, unter anderem Sicherheitskräfte und Anhänger Liebichs, geladen. Zudem wurden Videos und Texte als Beweismittel eingeführt, die unter anderem über den Messengerdienst Telegram und die Internetplattform YouTube auf Kanälen von Liebich veröffentlicht wurden. Nach Beendigung der Beweismittelaufnahme hatte sich die Staatsanwaltschaft für zwei Jahre Haft ausgesprochen. Die Nebenklage bekräftigte dies. Die Verteidigerin Liebichs hatte für einen Freispruch ihres Mandanten plädiert.
Keine Einsicht, keine Bewährung
Liebich sei das beste Beispiel dafür, dass man in Deutschland bis zur Grenze der Unerträglichkeit seine Meinung äußern dürfe, sagte die Richterin. "Aber nicht, wenn man beleidigt." Im Gegensatz zu vergangenen Verfahren sei er höflich und angemessen aufgetreten: "Da hat sich was geändert bei Ihnen, Herr Liebich. Das sehe ich", sagte die Richterin. Zwar habe er gute Chancen auf eine Bewährungsstrafe gehabt, sich jedoch nicht von seinem Verhalten distanziert.
Gegen den Rechtsextremisten werden seit Jahren verschiedene Verfahren an unterschiedlichen Gerichten geführt. Seit Ende März ist beispielsweise ein Urteil gegen ihn unter anderem wegen Verleumdung von Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung rechtskräftig. Jüngst hatte zudem die Stadt Halle den Angaben Liebichs und seiner Verteidigerin zufolge dem Rechtsextremisten untersagt, Gewerbe zu betreiben. Dagegen habe dieser Widerspruch eingereicht. Das Verfahren laufe noch.
Liebich veranstaltet die sogenannten Montagsdemonstrationen bereits seit 2014 in Halle. Mediales Aufsehen erlangte er unter anderem 2020 mit den Behauptungen, Renate Künast heiße Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gut und Martin Schulz verlange Umerziehungslager für AfD-Anhänger. Das Landgericht Halle hatte Liebich in einem Berufungsprozess wegen Verleumdung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
dpa/pab/LTO-Redaktion
Volksverhetzung und üble Nachrede: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52236 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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