Ein Mitarbeiter des Staatlichen Schulamtes in Fulda musste sich am Freitag vor dem AG Fulda mit einem schweren Vorwurf auseinandersetzen: Er wurde wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses angeklagt, weil er seiner Tochter Prüfungsaufgaben und Lösungen für die mittlere Reife verraten haben soll.
Zu einer Verurteilung kam es jedoch nicht. Der 62-jährige Angeklagte wurde freigesprochen. Zwar stand es laut Richter fest, dass der Schulamtsmitarbeiter mit dem Generalschlüssel Zugang zum Stahlschrank mit den versiegelten Aufgaben hatte. Allerdings sei der Umschlag für das Fach Mathematik absolut unversehrt gewesen. Die Prüfungsunterlagen für die Fächer Deutsch und Mathematik seien bereits zusammengeheftet gewesen. Wären Kopien davon gefertigt worden, hätte dies auffallen müssen. Den Mitarbeiterinnen des Schulamtes, die die Unterlagen bearbeitet haben, sei aber nichts aufgefallen.
Damit könne der Verdacht auf Verletzung des Dienstgeheimnisses zwar nicht ganz ausgeräumt werden. Es bestünden jedoch Zweifel, ob es tatsächlich der Angeklagte war, der dem Mädchen die Aufgaben weitergeleitet hatte. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert.
Die Realschülerin hatte alle Aufgaben problemlos gelöst und die Abschlussklausuren mit überragenden Leistungen bestanden, obwohl sie laut einem Gutachten nur durchschnittlich begabt war. Der Schulrektor erklärte jedoch als Zeuge vor Gericht, dass er alle Arbeiten mit der Note 6 bewertet habe.
Das Kultusministerium wollte den Schulamtsmitarbeiter nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Mai 2009 nach Kassel versetzen. Seitdem ist der 62-Jährige krankgeschrieben. Ein momentan laufendes Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist noch nicht abgeschlossen.
AG Fulda: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1433 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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