Wegen gleich mehrerer Vergehen: Zehn Monate auf Bewäh­rung für Staats­an­walt

12.09.2016

Ein Staatsanwalt ist vom AG Frankfurt wegen einer ganzen Reihe von Straftaten zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Außerdem muss er 8.000 Euro an eine Polizeistiftung zahlen.

Das Amtsgericht (AG) Frankfurt hat einen Staatsanwalt wegen Beleidigung, Körperverletzung, Missbrauch des Notrufs und "Amtsmissbrauch" (Nötigung unter Missbrauch seiner Stellung als Amtsträger gemäß § 240 Abs. 4 Nr. 3 Strafgesetzbuch) zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt (Urt. v. 12.09.2016, Az. 4460 Js 14207/15). Zusätzlich muss er 8.000 Euro an eine Polizeistiftung zahlen. Der 38-Jährige ist seit knapp einem Jahr vom Dienst bei der Staatsanwaltschaft in Gießen suspendiert.

Die vier Tatbestände erfüllte der Mann nach Ansicht des Gerichts durch drei Tathandlungen. So schlug er als Beifahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Polizisten und beleidigte diesen. Außerdem sandte er der Ex-Frau eines Bekannten ein Schreiben mit dem Briefkopf seiner Behörde und verlangte ohne dienstliche Veranlassung die Herausgabe diverser Gegenstände, unter anderem ging es um eine Skiausrüstung. Auch bei einem Streit mit Türstehern vor einem Club nutzte er seine Position und rief die Polizei - ohne Not, wie das Gericht befand.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine Bewährungsstrafe von 13 Monaten beantragt, die das Ende der Beamtenlaufbahn für den angeklagten Mann zur Folge gehabt hätte. Sollte die zehnmonatige Strafe rechtskräftig werden, wird das laufende Disziplinarverfahren mit ungewissem Ausgang fortgeführt. Ob die Staatsanwaltschaft in die nächste Instanz geht, war zunächst noch unklar.

Der Mann entschuldigte sich bereits zu Prozessbeginn für sein Verhalten bei den Betroffenen, es tue ihm unendlich leid. Er schäme sich sehr dafür, den Polizisten alkoholisiert geschlagen zu haben. Der Ex-Frau des Bekannten habe er mit dem Schreiben nur Ärger ersparen wollen und von den Türstehern habe er sich bedroht gefühlt.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wegen gleich mehrerer Vergehen: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20556 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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