AG Düsseldorf: Bewäh­rungs­strafe für den Win­del­werfer

08.07.2022

Der Streit um eine unsachgemäß entsorgte Baby-Windel auf Düsseldorfs Prachtmeile, der Königsallee, ist nun vollends eskaliert und vor Gericht gelandet. Der Vater des Kindes hat nun einen Strafbefehl kassiert.

Ein handfest ausgetragener Streit um eine volle Baby-Windel ist in Düsseldorf mit zehn Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, und einer Geldzahlung in Höhe von 1.500 Euro geahndet worden. Der Fall sollte am Freitag am Amtsgericht (AG) Düsseldorf verhandelt werden, doch auch der dritte Anlauf scheiterte, denn der Angeklagte war erneut nicht erschienen: Er habe zum zweiten Mal eine Corona-Infektion, hieß es.

Die Amtsrichterin verhängte daraufhin einen Strafbefehl gegen den 42-jährigen Geschäftsführer aus Ratingen. Wegen tätlicher Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung erhielt er die zehnmonatige Bewährungsstrafe. Außerdem muss der Windelwerfer jeweils 500 Euro an die drei Geschädigten zahlen. Der Verteidiger selbst hatte auf den Strafbefehl hingewirkt. "Er ist halt sehr empfindlich, was Corona angeht", sagte er über seinen ferngebliebenen Mandanten. "Der Vorfall tut ihm leid."

Laut Anklage hatte der Mann sein Kind im Oktober 2019 auf der Düsseldorfer Königsallee gewickelt und die volle Baby-Windel danach einfach in den Wassergraben der Prachtmeile geworfen. Als ihn eine Passantin deswegen zur Rede stellte, soll er davongelaufen sein. Doch die inzwischen 31-Jährige habe den Windelwerfer mit ihrem Freund und weiteren Passanten hartnäckig verfolgt und dabei die Polizei alarmiert. Als sie begann, den Vater zu filmen, eskalierte den Angaben zufolge die Situation: Der 42-Jährige hatte die Frau bespuckt und ihr ins Gesicht geschlagen. Auf einer Rolltreppe hatte er sich dann umgedreht und ihr in den Bauch getreten. Ihr Freund konnte ihren Sturz auf der Rolltreppe verhindern. Später gab der angeklagte Geschäftsführer an, sich verfolgt und bedroht gefühlt zu haben.

Einen weiteren Verfolger, ein 34-Jähriger Mann, der den aufgebrachten Windelwerfer zu beruhigen versuchte, trat der Flüchtende ebenfalls. "Er hat damals als frischer Vater unter Stress gestanden", erklärte der Verteidiger des 42-Jährigen. Den Windelwurf selbst ahndete das Gericht nicht.

Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48990 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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