Geldstrafe für unechten Polizisten: Rechts­an­walt mit Blau­licht unter­wegs

26.05.2020

Ein Rechtsanwalt hält in der Düsseldorfer Innenstadt vermeintliche Verkehrssünder an – mit Blaulicht und Polizeikelle. Dafür ist der Jurist nun wegen Amtsanmaßung und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Weil er mit Blaulicht und Polizeikelle einen Autofahrer gestoppt hat, ist ein Rechtsanwalt aus Neuss zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 75 Euro verurteilt worden. Das Düsseldorfer Amtsgericht (AG) sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Amtsanmaßung und Nötigung schuldig (Urt. v. 26.05.2020, Az. 119 Cs 661/19).

Der Anwalt hatte Ende Januar 2019 in der Düsseldorfer Innenstadt Polizist gespielt und mit einem Blaulicht auf dem Armaturenbrett seines Wagens einen Autofahrer zum Anhalten und andere zum Ausweichen gezwungen. Eine Zivilstreife hatte ihn dabei beobachtet und selbst aus dem Verkehr gezogen. Die Beamten fanden im Auto des Juristen neben dem Blaulicht eine Polizeikelle und eine Polizeiweste. Außerdem trug der 49-Jährige eine Gaspistole im Gürtelholster.

"Ich habe einen Fehler gemacht", räumte der Jurist am Dienstag vor Gericht ein. Er habe damals einen betrunkenen Autofahrer anhalten wollen, der ihm wegen seiner Fahrweise aufgefallen sei. Das sei dennoch eine Straftat, betonte der Richter.

Der Einspruch des Anwalts gegen einen zuvor verhängten Strafbefehl zahlte sich dennoch für ihn aus: Die Geldstrafe wurde von 6.000 Euro um ein Viertel reduziert und das dreimonatige Fahrverbot entfiel vollständig. Der Anwalt selbst hatte sogar angeboten, insgesamt 5.000 Euro zu zahlen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Geldstrafe für unechten Polizisten: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41727 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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