Die nach einer Razzia verhafteten drei Top-Manager der Unister-Gruppe sind wieder frei. Nach der Freilassung von zweien der Führungskräfte in der vergangenen Woche ist am Donnerstag auch der dritte Manager aus dem Gefängnis gekommen. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft sieht aber akute Verdunklungsgefahr - und befürchtet, dass Beweise vernichtet werden könnten.
Der Haftbefehl gegen den Manager sei vom Amtsgericht (AG) Dresden außer Vollzug gesetzt worden, sagte der Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft Wolfgang Klein. Es werde geprüft, ob dagegen Beschwerde eingelegt wird.
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der illegalen Geschäftemacherei und der Steuerhinterziehung gegen Unister. Das Unternehmen betreibt unter anderem die Reise-Portale Ab-in-den-Urlaub.de und fluege.de. Es soll auf den Portalen ohne Genehmigung Versicherungsprodukte verkauft haben. Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe hatte der Touristik-Riese Tui seine Agenturverträge mit Unister gekündigt.
Gegen die Freilassung der anderen beiden Manager hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Wann das Landgericht (LG) Dresden darüber entscheidet, stehe noch nicht fest, sagte Klein. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft besteht akute Verdunklungsgefahr.
dpa/age/LTO-Redaktion
AG Dresden setzt Haftbefehl außer Vollzug: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7874 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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