Am AG Cottbus wird gegen einen 17-Jährigen verhandelt, der in 227 Fällen mit gefälschten Schreiben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Bürger vor allem im schwäbischen Raum zur Zahlung von Rundfunk-und Fernsehgebühren aufgefordert haben und dabei 350 Euro kassiert haben soll. Das Gericht hat nun rund 200 Zeugen geladen, die für Hin- und Rückreise aus Schwaben etwa 1400 Kilometer zurücklegen müssen.
Der Direktor des Amtsgerichts (AG) Cottbus, Wolfgang Rupieper, sagte am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa, dass es sich um eines der teuersten Verfahren am Amtsgericht handele. "Das ist eine enorme Belastung der Zeugen und der Staatskasse."
Laut Gesetz ist eine Vernehmung am Wohnort der Zeugen nur möglich, wenn diese krank oder gebrechlich sind oder zu weit weg wohnen. Für die Entfernung hat der Gesetzgeber allerdings kein Streckenmaß genannt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
AG Cottbus: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2362 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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