Weil ein 83-jähriger Mieter aus Bonn seit Jahren Pferdesalbe benutzt und der Geruch das Wohnhaus verpestet, muss er nach 54 Jahren aus seiner Drei-Zimmer-Wohnung ausziehen. Das Bonner Amtsgericht gab kürzlich der Räumungsklage der Vermieterin statt.
Das Amtsgericht (AG) Bonn hat einen kuriosen Mietstreit entschieden. Ein 83 Jahre alter Mann muss demnach aus seiner Wohnung ausziehen. Er hatte sich regelmäßig mit einer "unerträglich" riechenden Salbe eingerieben (Urt. v. 02.10.2014, Az. 201 C 334/13).
Die Vermieterin, ebenfalls Rentnerin, hatte geklagt, weil sie von dem Geruch Kopfschmerzen bekomme und deswegen auch nicht mehr schlafen könne. Es sei erwiesen, erklärte die Mietrichterin im Urteil, dass aus der Wohnung des Mieters unerträgliche Gerüche - ausgehend von Pferdesalbe, aber auch altem Schuhputzzeug und Reinigungsmitteln - kommen, die durchs Treppenhaus ins ganze Haus ziehen.
Dies hatte auch ein eigens vom Gericht bestellter Gutachter für Gerüche im Prozess bestätigt. Der Bitte, die Türen und Fenster immer geschlossen zu halten, sei der Mieter nicht nachgekommen. Laut Urteil stellt die extreme Geruchsbelästigung eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung dar, eine Kündigung sei somit gerechtfertigt.
Mehrere Mieter waren in der Vergangenheit bereits ausgezogen. Die Zeugen hatten den "süßen und modrigen Geruch" beklagt, es sei unmöglich gewesen, ihren Balkon über der Wohnung des alten Herrn zu benutzten. Wegen des hohen Alters und der Gebrechlichkeit des Mannes hat ihm die Richterin noch eine Räumungsfrist von einem Jahr gewährt.
una/dpa/LTO-Redaktion
Wegen stinkender Pferdesalbe: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13394 (abgerufen am: 17.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag