In der juristischen Aufarbeitung der Fußball-Krawalle von Nizza ist ein erstes Urteil ergangen. In Bergisch Gladbach musste sich der erste von insgesamt fünf angeklagten FC-Köln-Fans verantworten.
Gut vier Monate nach den Fußball-Krawallen von Nizza ist ein Fan des Bundesligisten 1. FC Köln am Mittwoch vor dem Amtsgericht (AG) Bergisch Gladbach wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
In ihrer Urteilsbegründung attestierte die Richterin dem 36 Jahre alten und geständigen Mann zwar "glaubhafte Reue", äußerte aber Zweifel an dessen Beteuerung, sich "von der Szene gelöst" zu haben. Das Gericht blieb nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung gefordert hatte.
Die langjährige Szenezugehörigkeit und die Vorstrafen des Gerüstbauers aus Bergisch Gladbach wirkten sich negativ auf das Strafmaß aus. Auf diversen vor Gericht gezeigten Videos war der Mann, der in den vergangenen 113 Tagen in U-Haft saß, bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Nizza-Fan auf der Tribüne im Stadion von Nizza zu sehen.
FC-Coach: "Einfach nur nackte Gewalt"
Vor dem Conference-League-Spiel am 8. September 2022 in der südfranzösischen Stadt war es zu schweren Ausschreitungen zwischen Anhängern des FC Köln und des OGC Nizza gekommen. Deshalb hatte die Partie mit einer fast einstündigen Verspätung begonnen. "Das, was gestern passiert ist, wird mich sehr lange begleiten. Das war einfach nur nackte Gewalt", hatte FC-Coach Steffen Baumgart am Tag nach den Krawallen mit über 40 Verletzten, darunter neun Polizisten, gesagt.
Rund vier Wochen später durchsuchte die Polizei Häuser und Wohnungen von 16 mutmaßlichen Beteiligten in Köln, Hürth, Pulheim und Bergisch Gladbach und vollstreckte fünf Haftbefehle. Im Vorfeld der Razzia hatten Polizei und Staatsanwaltschaft rund 900 Video- und Fotodateien von FC-Anhängern ausgewertet. Dazu gab es 300 mündliche Hinweise auf Tatverdächtige.
Der europäische Fußballverband UEFA hatte gegen beide Clubs Strafen ausgesprochen. So musste der FC 100.000 Euro Strafe zahlen und durfte für die weiteren Auswärtsspiele in der Conference League in Belgrad und beim 1. FC Slovacko keine Tickets verkaufen.
Der Prozess in Bergisch Gladbach war der Auftakt des juristischen Nachspiels. Am 31. Januar stehen in Köln zwei weitere mutmaßlich beteiligte Randalierer vor Gericht. Ihnen werden unter anderem gefährliche Körperverletzung und ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs vorgeworfen.
dpa/pab/LTO-Redaktion
Ausschreitungen beim Europapokalspiel: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50882 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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