Das AG Augsburg wird deutlich: "Schlichtweg nicht hinnehmbar" sei die von einem Vermieter per Inserat betriebene "offene Benachteiligung von Ausländern". Ein aus Afrika stammender Mietinteressent soll eine Entschädigung bekommen.
Wegen Diskriminierung eines Mietinteressenten muss ein Wohnungseigentümer eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro an den aus Afrika stammenden Mann zahlen. Das Amtsgericht (AG) Augsburg entschied am Dienstag zudem, dass der Vermieter nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben dürfe, wonach er nur "an Deutsche" vermiete. Ansonsten droht dem Eigentümer ein Ordnungsgeld. Das Gericht gab damit der Klage des aus Burkina Faso stammenden Interessenten vollständig statt. "Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar", sagte Richter Andreas Roth (Urt. v. 10.12.2019, Az. 20 C 2566/19).
Der Mietinteressent hatte in dem Prozess berichtet, dass bereits das erste Telefonat von dem Vermieter beendet wurde, als klar war, dass er einen Migrationshintergrund habe. Der Wohnungseigentümer hatte eingeräumt, dass er nur an deutsche Staatsangehörige vermieten wolle. Der 81-Jährige begründete dies damit, dass er in seinem Haus einmal Ärger mit einem angeblich türkischen Drogendealer gehabt habe. "Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen", sagte der Richter dazu.
Das Gericht hielt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in dem Fall für anwendbar, "da der Beklagte durch die Internetanzeige aus dem rein privaten Bereich herausgetreten ist." Die Entschädigung diene der Genugtuung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Wohnungsinteressenten, so das AG in einer Mitteilung.
Migranten haben es schwer auf dem Wohnungsmarkt
Nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben schon viele Migranten Ausgrenzung auf dem umkämpften Mietmarkt erlebt. Fast 70 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund fühlten sich bei der Wohnungssuche diskriminiert. Im Jahr 2015 hatte die Bundeseinrichtung eine entsprechende Studie zu dem Thema veröffentlicht. "Rassistische Diskriminierung am Wohnungsmarkt findet auch unter den besten Voraussetzungen statt", lautete das Fazit. Selbst finanziell gut aufstellte Bewerber ohne deutschen Pass würden benachteiligt. Auch Religion spiele eine große Rolle, muslimische und jüdische Bewerber hätten es deutlich schwerer als Christen. "Mit Kopftuch keine Wohnung", hieß es dazu in der Untersuchung.
Doch ein Fall für die Gerichte wird solche Alltags-Diskriminierung selten. Denn anders als im Augsburger Fall wird meist nicht schon in der Anzeige ausgegrenzt. Eine Benachteiligung bei der Vermietung tatsächlich nachzuweisen sei letztlich sehr schwer, betont die Antidiskriminierungsstelle daher. "Entscheidungsprozesse bei der Wohnungsvergabe bleiben den Bewerberinnen und Bewerbern meist verborgen."
dpa/acr/LTO-Redaktion
AG Augsburg spricht Ausländer 1.000 Euro Entschädigung zu: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39159 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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