AfD kommt Verbotsverfügung nach: Lehrer-Mel­de­portal "Neu­trale Schule" off­line

23.09.2019

Das umstrittene Meldeportal "Neutrale Schule" der AfD ist offline. Die Partei ist einer Verbotsverfügung des Landesdatenschutzbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern gefolgt. Rechtsschutz will sie trotzdem suchen.

Die AfD hat ihr umstrittenes Meldeportal "Neutrale Schule" in Mecklenburg-Vorpommern vom Netz genommen. Seit Samstag fehlt auf der Seite das bisher dort vorhandene Formular, wo Schüler zur Meldung angeblicher Verstöße von Lehrern gegen das Neutralitätsgebot aufgefordert werden.

Die Partei reagierte damit auf ein Verbot des Landesdatenschutzbeauftragten Heinz Müller. "Bedauerlicherweise hat uns jetzt der Landesdatenschutzbeauftragte Müller per Verbotsverfügung untersagt, Sie zu ermutigen, über Verstöße gegen das Neutralitätsgebot zu informieren", steht nun auf der Seite.

Nach Ansicht der AfD sollen mit dem Verbot kritische Schüler, Eltern und Lehrer eingeschüchtert werden. "Es handelt sich um einen Maulkorb, aber gegen diesen gehen wir selbstverständlich juristisch vor. Zunächst aber mussten wir unser Kontaktformular nun vom Netz nehmen", heißt es auf der Website.

AfD will gegen die Verbotsverfügung vorgehen

Bis zum 20. September mussten dem Verbot nach auf der Plattform veröffentlichte Textpassagen entfernt werden, in denen Schüler angeben konnten, was wann an ihrer Schule mutmaßlich vorgefallen war. Andernfalls hätte ein Zwangsgeld gedroht. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer durch so ein Portal in ihrer Unterrichtstätigkeit eingeschüchtert würden, hatte Müller erklärt.

In einer Stellungnahme stützt der AfD-Landesverband die Datenverarbeitung auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). "Hierbei wird verkannt", so Müller, "dass die Verarbeitung von Daten, aus denen die politische Meinung hervorgeht, nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich untersagt ist." Eine solche Verarbeitung sei nur ausnahmsweise, unter den Voraussetzungen von Art. 9 Abs. 2 DSGVO, erlaubt. Doch die seien nicht erfüllt. 

Zwar hole der Landesverband der AfD die ausdrückliche Einwilligung der Verfasser einer Meldung in die "Nutzung ihrer Daten zu Zwecken der Arbeit der AfD Mecklenburg-Vorpommern" ein. Doch sei diese Einwilligungserklärung viel zu unbestimmt und daher unwirksam. Mit Blick auf die gemeldeten Lehrer scheide eine Verarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung von vornherein aus. Die AfD kündigte an, beim Verwaltungsgericht (VG) Schwerin gegen die Verfügung vorgehen zu wollen. Die Partei änderte aber ihre Webseite nun zunächst ab.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AfD kommt Verbotsverfügung nach: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37761 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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