Die Bundesregierung will das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom Dienstag zur Herausgabe weiterer Informationen über ein Abendessen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann zunächst prüfen. Das schriftliche Urteil mit den Gründen der Entscheidung liege noch nicht vor, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin.
Knapp vier Jahre nach dem umstrittenen Abendessen hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Dienstag entschieden, dass das Kanzleramt die Gästeliste komplett offenlegen muss. Außerdem müssen demnach weitgehend ungeschwärzte Kopien zur Redevorlage, zur Tisch- und Sitzordnung sowie zur Sammelrechnung der Kanzlerküche über die Lebensmittelbeschaffung herausgegeben werden (Urt. v. 20.03.2012, Az. 12 B 27.11).
Merkel hatte zu Ackermanns 60. Geburtstag Vertreter aus Wirtschaft und Gesellschaft am 22. April 2008 ins Kanzleramt geladen. Kritiker warfen ihr Kungelei vor. Die CDU-Chefin wies Kritik der Opposition zurück. Geklagt hatte unter anderem Thilo Bode, der auch Geschäftsführer der Verbraucherorganisation Foodwatch ist.
Das OVG hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann aber innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden, um eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Abendessen mit der Kanzlerin: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5836 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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