Zuletzt hieß es, die Bundesregierung plane eine Änderung des Grundgesetzes, damit der Bundesverteidigungsminister in einem Eilfall alleine über den Abschuss eines entführten Flugzeuges entscheiden kann. Nun wird das Vorhaben doch nicht weiterverfolgt, heißt es aus dem BMI.
Art. 35 Abs. 3 Grundgesetz (GG) soll nun doch nicht geändert werden. Darauf hat sich die Bundesregierung festgelegt, wie das Bundesministerium des Inneren (BMI) am Freitag gegenüber LTO mitteilte. Ursprünglich sei jedoch eine Änderung des Grundgesetzes auf der Regierungsklausur auf Schloss Meseberg als Ziel festgelegt worden.
Die Regelung in Art. 35 Abs. 3 GG fordert bisher, dass das gesamte Bundeskabinett gemeinsam über den Einsatz der Bundeswehr im Innern entscheidet. Dies könnte in Notsituationen zu lange dauern.
una/LTO-Redaktion
Abschuss von Terrorflugzeugen: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11672 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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