VGH Baden-Württemberg zum Kraftwerk Obrigheim: Abriss muss nicht gestoppt werden

02.10.2012

Die Eilanträge zweier Klägern gegen die Stilllegung und den Abbau des Atomkraftwerkes im Neckar-Odenwald-Kreis blieben erfolglos. Dies teilte das Mannheimer Gericht am Dienstag mit.

Mit der Stilllegung und dem Abbau des Kernkraftwerks Obrigheim kann damit fortgefahren werden, so der Verwaltungsgerichtshof (VGH).

Die entsprechende Genehmigung verletze die Rechte der Kläger nicht, soweit dies im Eilverfahren festgestellt werden konnte. Unabhängig davon überwiege das öffentliche Interesse und das Interesse des Kernkraftwerksbetreibers, die Stilllegungs- und Abbaumaßnahmen trotz der anhängigen Klagen zügig fortzuführen, die Interessen der Kläger an einem vorläufigen Stopp dieser Maßnahmen bis zur Entscheidung über ihre Klagen. 

Die Kläger, die im Umkreis der Anlage wohnen, wollten die Abbrucharbeiten bis zur Entscheidung des VGH über die eigentlichen Klagen gerichtlich stoppen lassen. Ihrer Ansicht nach hätten die Behörden unter anderem nicht ausreichend für mögliche Störfälle beim Abbau der Anlage vorgesorgt. Dem folgte der 10. Senat nicht.

Mit Material von dpa.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VGH Baden-Württemberg zum Kraftwerk Obrigheim: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7225 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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