Abgas-Affäre: Rechts­schutzver­si­cherer müssen Käufer-Klagen gegen VW finan­zieren

31.05.2016

Viele Rechtsschutzversicherer wollten die Kosten für die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen gegen VW nicht übernehmen. Vor gleich mehreren Gerichten kamen sie damit nicht durch.

Wer einen VW gekauft hat und Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche im Zuge des Abgasskandals gegen Autohäuser oder der Volkswagen-AG geltend machen will, hat gute Chancen auf eine Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers - auch wenn einige von denen das bislang offenbar anders sahen. Die Klagen sind jedenfalls nicht mutwillig, entschieden mittlerweile das Landgericht (LG) Essen (Az. 18 O 68/16), das LG Passau (Az. 4 O 131/16) und das LG Baden-Baden (Az. 2 O 7/16) (Anm. d. Red.: Urteile ausnahmsweise wegen der großen Nachfrage verlinkt).

Das Landgericht (LG) München I hatte bereits im April einem Kläger Recht gegeben, der sich nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals vom Kauf seines Fahrzeugs lösen wollte. Laut Volkswagen war es aber das erste Gericht in Deutschland, das der Klage gegen einen Händler stattgegeben hat. Acht andere Landgerichte hätten die Klagen der Autobesitzer abgewiesen. Überprüfbar sind diese Zahlen bislang nicht.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Abgas-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19504 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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