Justizministerkonferenz der Länder: Hate Speech, Mus­ter­klagen, Rich­ter­sold

18.11.2016

2/2: Fliegender Gerichtsstand und länderübergreifende Zivilgerichte

Auf den Prüfstand soll nach Willen der Justizminister der "fliegende Gerichtsstand" kommen, wie er etwa in § 14 Abs. 2 Satz 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgesehen ist. In die Evaluierung sollen andere betroffene Rechtsgebiete, wie der gewerbliche Rechtsschutz, das Presse- und Äußerungsrecht und das Urheberrecht einbezogen werden.

Bei der Begründung des fliegenden Gerichtsstands sei die Erwägung tragend gewesen, dass die Klageerhebung an dem Ort möglich sein solle, der die größte sachliche und örtliche Nähe zur begangenen Rechtsverletzung aufweise. Bei Rechtsverletzungen, die sich etwa im Internet abspielten, kämen diese Erwägungen aber praktisch nicht zum Tragen. Vielmehr werde derzeit die Möglichkeit des "forum shopping" eröffnet, also der Klageerhebung an demjenigen Gericht, an dem der Kläger sich die höchsten Erfolgschancen ausrechnet.

Für die Zuständigkeiten innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht zudem eine weitere Änderung auf dem Plan: Nach Beschluss der Justizminister sollen in Zukunft mehrere Länder die Möglichkeit erhalten, die Errichtung gemeinsamer Gerichte oder Spruchkörper oder die Ausdehnung von Gerichtsbezirken über die Landesgrenzen hinaus zu vereinbaren, wie dies für die Verwaltungsgerichtsbarkeit bereits im § 3 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehen ist.

Mehr Fälle für die Staatsschutzkammern und Suizidprävention in der JVA

Die Justizminister bitten das Bundesjustizministerium zu prüfen, ob die an einigen Gerichten eingerichteten Staatsschutzkammern künftig auch für Straftaten nach § 91 Strafgesetzbuch (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) ausgedehnt werden sollten, und ob eine Ausdehnung der Zuständigkeit der Staatsschutzkammern auch auf jugendliche und heranwachsende Angeklagte sachgerecht wäre.

Geprüft werden soll zudem, inwiefern bei der Unterbringung islamistischer Gefangener, u.a. in Hinblick auf bestehende Suizidgefahr, Änderungsbedarf besteht. Mitte Oktober hatte sich der Terrorverdächtige Dschaber Al-Bakr in einer Gefängniszelle in Leipzig erhängt. Die Minister sprachen sich auch dafür aus, eine bundesweite Untersuchung zur Rückfallquote nach strafrechtlichen Sanktionen fortzuführen und für die Zukunft sicherzustellen, dass auch Strafgefangene aktuelle Personalausweise beantragen können.

Schließlich sollen Kinderrechte zur Verdeutlichung "der Rechtstellung und des besonderen Schutzbedürfnisses von Kindern" in die Verfassung aufgenommen werden.

Mit Materialen von dpa.

mgö/cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Justizministerkonferenz der Länder: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21199 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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