Eigentlich hatte das BVerwG die Klagen gegen den Tunnelbau abgewiesen. Doch dann wurden Riffe im Meer entdeckt. Das Land will nun Ausgleichsflächen schaffen, dagegen klagen nun verschiedene Akteure.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Land Schleswig-Holstein um einen vorläufigen Stopp von Baggerarbeiten im Bereich geschützter Riffe am deutsch-dänischen Fehmarnbelttunnel gebeten. Es handele sich um eine standardmäßige Bitte des Gerichts, die Arbeiten in dem betroffenen Bereich ruhen zu lassen, bis über einen Eilantrag entschieden sei, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag. Den Antrag hatte das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung am Donnerstag eingereicht. Zuvor hatte die Neue Osnabrücker Zeitung darüber berichtet.
Das Gericht habe keine Kenntnisse darüber, wie weit die Arbeiten inzwischen fortgeschritten seien, sagte der Sprecher. Wann ein Beschluss über den Eilantrag zu erwarten ist, sei ebenfalls unklar.
Landeswirtschaftsminister sieht keine Gefährdung des Projekts
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) reagierte gelassen auf die Nachricht des Gerichts. "Selbst wenn das Aktionsbündnis damit eine Verzögerung des Bauablaufs bewirken sollte, wird die Klage weder eine substanzielle Veränderung des Projekts selbst noch des Zeitplans mit sich bringen", sagte er.
Voraussichtlich noch am Montag wollten die beiden Vorhabenträger Femern A/S und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) über das weitere Vorgehen beraten. "Klar ist für das Land, dass es bis zur Eilentscheidung des Senats keine weiteren Arbeiten in den strittigen Bereichen geben werde", sagte Buchholz.
Zusätzliches Planverfahren wegen entdeckter Riffe
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2020 Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Ausgenommen davon wurden jedoch die Riffe, die erst nach Abschluss der Planungen entdeckt worden waren. Dafür sollte das Land ein ergänzendes Verfahren durchführen. Diese Planungen sehen Ausgleichsfläche für die Riffe an anderer Stelle vor. Dagegen haben der Naturschutzbund (Nabu), das Aktionsbündnis und zwei Firmen geklagt. Zudem wurden nun noch der Eilantrag eingereicht.
Der etwa 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Der Absenktunnel soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen. Absenktunnel bestehen aus vorgefertigten Betonteilen, die in einen Graben auf dem Meeresgrund abgesenkt werden.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Korrektur am Tag der Veröffentlichung, 17:54 Uhr: In einer ursprünglichen Fassung hieß es, dass das BVerwG das Land zu einem Stopp der Baggerarbeiten aufgefordert habe. Richtig ist aber, dass das Gericht das Land lediglich gebeten hat, vorläufig nicht mit den Arbeiten an der Rifffläche zu beginnen. Bislang sind Planfeststellungsbehörden vergleichbaren Bitten des Gerichts stets nachgekommen; andernfalls müsste das Gericht förmlich darüber beschließen, ob die Arbeiten im Bereich der vorgenannten Riffe bis zu einer Entscheidung über den Antrag des Aktionsbündnisses ruhen.
Fehmarnbelttunnel: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47224 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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