Viele Autofahrer schauten heute mit bangem Blick nach Leipzig, wo das BVerwG über Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten entscheiden sollte. Die Verkündung ist nun aber auf kommende Woche verschoben worden.
Es bleibt spannend im Prozess um die Diesel-Fahrverbote: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat seine Entscheidung über die Möglichkeit der Einführung von Fahrverboten für bessere Luft in Städten vertagt (Az. 7 C 26.16).
Der 7. Senat will sein Urteil erst am 27. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, am Donnerstag mitteilte. Das sogenannte Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert, als vorgesehen. Ursprünglich war für Donnerstag bereits eine Entscheidung erwartet worden. Ein Urteil könnte bundesweit eine Signalwirkung haben.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können - oder ob es neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.
In dem rund vierstündigen Rechtsgespräch ging es zunächst um Fragen des EU-Rechts, des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO). Erörtert wurde auch, ob mögliche Fahrverbote verhältnismäßig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrer gingen, die für die Luftverschmutzung nichts könnten. Außerdem wurde die Frage beleuchtet, ob Fahrverbote in Städten überhaupt kontrollierbar wären.
Bis zu Fahrverboten könnte es noch Wochen oder Monate dauern
Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.
Sollte das BVerwG die Revisionen zurückweisen, könnte dies politisch äußerst folgenreich sein. Die Richter in Leipzig würden damit faktisch Fahrverbote für zulässig erklären. Ob es diese dann auch gibt, liegt an den Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.
Der Vorsitzende Richter sagte, es gehe in der Verhandlung darum, ob Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig seien und nicht darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten.
Plaketten statt Verbote?
Die Länder sind der Auffassung, das BImSchG gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der DUH vertrat die Ansicht, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich seien.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnte vor Diesel-Fahrverboten in Eigenregie. Um das Thema zu regeln, brauche es Plaketten, sagte er in Stuttgart. "Anders ist das nicht zu handeln." Zuständig dafür sei der Bund. Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar, und sie führten in ganz Deutschland zu gleichen Spielregeln.
Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei.
dpa/kus/LTO-Redaktion
BVerwG zu Fahrverboten in Innenstädten: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27173 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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