Rechtsstreit um geplatzte VW-Übernahme: BGH weist Mil­li­ar­den­klage gegen Por­sche ab

23.12.2016

US-Hedgefonds waren mit einer Schadensersatzklage in Milliardenhöhe gegen Porsche wegen Leerverkäufen bei der geplatzten VW-Übernahme in den unteren Instanzen gescheitert. Nun wies der BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde ab.

Aufatmen für Porsche in dem Rechtsstreit wegen der Jahre zurückliegenden Übernahmeschlacht um Volkswagen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Nichtzulassungsbeschwerde mehrerer US-Hedgefonds gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart aus dem Jahr 2015 abgewiesen, teilte die Porsche SE (PSE) am Freitag mit. Die Kläger hatten Schadenersatz in Höhe von 1,2 Milliarden Euro wegen angeblichen Leerverkäufen im Jahr 2008 gefordert (Az. KZR 73/15). Mit der Entscheidung des BGH ist diese Klage nun rechtskräftig vom Tisch.

Ausgestanden sind die Rechtsstreitigkeiten um die geplatzte VW-Übernahme damit allerdings nicht. Vor dem OLG Celle startet 2017 das Musterverfahren (Az. 13 Kap 1/16) eines von insgesamt 42 Anlegern, die mangelhafte Kapitalmarktinformationen monieren.

Hintergrund ist die Übernahmeschlacht zwischen der einstigen Porsche-Mutter PSE und Volkswagen vor acht Jahren. Die PSE hatte ihre Anteile an VW schrittweise aufgestockt und versucht, den größeren VW-Konzern zu schlucken. Am Ende hielt die PSE zwar die Mehrheit an VW, musste aber wegen hoher Schulden ihre Sportwagenmarke an VW abgeben.

Wegen der heftigen Kursturbulenzen in dieser Zeit verloren einige Anleger viel Geld. Sie sehen sich rückblickend fehlinformiert. Die Porsche SE hält die Klagen für unbegründet. Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte im Frühjahr die Ex-Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter im Prozess um Marktmanipulation freigesprochen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rechtsstreit um geplatzte VW-Übernahme: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21570 (abgerufen am: 21.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen