Verbotene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Bun­des­jus­tiz­mi­nister will § 219a StGB sch­nell abschaffen

22.12.2021

Bundesjustizminister Marco Buschmann möchte dem stark kritisierten Werbeverbot für Abtreibungen schnellst möglich ein Ende bereiten. Auch von der Familienminsterin erhält er dabei Unterstützung.

Bundesjustizminister Marco Buschmann will schon im Januar einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen vorlegen. Das kündigte der FDP-Politiker im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe an. SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches zu streichen. Er untersagt es Ärztinnen und Ärzten, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zur Verfügung zu stellen.Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 dürfen Praxen zwar, etwa auf ihrer Webseite, darüber informieren, dass sie solche Eingriffe vornehmen. Weitere Auskünfte, beispielsweise über die Art der Abbrüche, bleiben aber untersagt.

Paragraf 219a bedeute für Ärzte "ein strafrechtliches Risiko, wenn sie beispielsweise auf ihrer Homepage oder sonst im Internet sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen", sagte Buschmann. Das sei absurd. "Denn viele Frauen, die mit sich um die Frage eines Schwangerschaftsabbruches ringen, suchen auch im Netz nach Rat. Dass aber ausgerechnet die fachlich am ehesten zur Aufklärung berufenen Ärztinnen und Ärzte dort nicht informieren dürfen, kann nicht sein."

Ähnlich äußerte sich Familienministerin Anne Spiegel. "Die Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, mit dem Frauen stigmatisiert und Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert werden, steht schnell auf dem Programm", sagte die Grünen-Politikerin der Tageszeitung. Das werde sie in Kürze mit Buschmann besprechen. "Auch die Abschaffung des Transsexuellengesetzes betrifft beide Ressorts", so Spiegel weiter. "Beides können wir schnell anpacken."

cp/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verbotene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47022 (abgerufen am: 18.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen