Indizienlage zu schwach: Töd­li­cher Kuh-Angriff endet mit Frei­spruch

20.10.2016

Die Kuh "Verona" soll eine Spaziergängerin angegriffen und getötet haben. Die Tierhalterin wurde wegen mangelnder Aufsichtpflicht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Aus Sicht des Gerichts konnte der Angriff aber nicht zweifelsfrei bewiesen werden.

Im Zweifel für "Verona" - beziehungsweise ihre Halterin. Der Prozess um einen mutmaßlichen tödlichen Kuh-Angriff ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Amtsgericht (AG) Dillenburg war am Donnerstag nicht davon überzeugt, dass die Kuh "Verona" im August 2011 eine Spaziergängerin angegriffen und getötet hat. "Einige Indizien" reichten den Richtern nicht. Also sprachen sie deren Halterin vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

Die 57 Jahre alte Spaziergängerin war tot auf einer Wiese gefunden worden. Nach Angaben des Gerichtsmediziners starb die Frau durch "stumpfe Gewalteinwirkung eines größeren Tieres, wahrscheinlich eines Rindes".

Verona geriet in Verdacht, weil sie zuvor ausgerissen war. Ihre Halterin hatte nach Auffasung der Anklage anschließend ihre Aufsichtspflicht verletzt, weil sie keine ausreichenden Anstrengungen unternahm, das Tier wieder einzufangen. Einige Indizien sprachen dafür, dass es Verona war, die anschließend die 57-Jährige tödlich verletzte. So könne sie sich selbst oder ihr neu geborenes Kalb durch den Hund der Spaziergängerin in Gefahr gesehen haben. Allerdings sei dies nicht eindeutig nachweisbar, so die Richter. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass in Wahrheit eine andere Kuh oder auch ein Bulle für die Verletzungen verantwortlich sei. 

Gen-Spuren führten zu "Verona"

Das Gericht beschäftigte sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall. Im ersten Prozess im Jahr 2013 war die Tierhalterin schuldig gesprochen worden. Damals kamen auch deshalb keine Zweifel auf, weil Gen-Spuren an der Kleidung der Toten allein Verona zugeordnet worden waren.

Wegen formaler Mängel hatte das Oberlandesgericht Frankfurt ein neues Verfahren angeordnet.  Bei einer erneuten Prüfung wurden dann neben Veronas DNA auch die von mindestens zwei weiteren, unbekannten Rindern nachgewiesen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung forderten deswegen nun einen Freispruch für die Halterin. Nur nach Ansicht der Nebenklage sprach genug für einen Angriff "Veronas". Die angeklagte Landwirtin selbst hatte angegeben, sie sei sich zu "99 Prozent sicher", dass es ihre Kuh nicht gewesen sei.

mgö/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Indizienlage zu schwach: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20927 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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