Weil sie die fünfjährige Tochter ihrer "Haussklavin" in der Mittagshitze sterben ließ, wurde IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu 14 Jahren Haft verurteilt. Ihre Revision hat der BGH verworfen, das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Im August 2015 band der damalige Ehemann von Jennifer W. die fünfjährige Tochter seiner "Haussklavin" bei starker Hitze an das Gitter eines Fensters seines Hauses im Irak, so dass sie direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt war und sich nicht mit den Beinen abstützen konnte. Das Mädchen verstarb. Jennifer W. schritt nicht ein, auch als sie erkannte, dass das Kind in Lebensgefahr schwebte. Der trauernden Mutter hielt sie eine Pistole an den Kopf und drohte, sie zu erschießen, wenn sie nicht aufhöre zu weinen.
Wegen des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in Tateinheit mit den weiteren Delikten, sowie der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) München die 32-Jährige aus Lohne in Niedersachsen im August verganenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren (Urt. v. 29.08.2023, Az. 9 St 3/23).
Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision der Angeklagten verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) nun als als offensichtlich unbegründet (Beschl. v. 07.03.2024, Az. 3 StR 498/23). Das OLG habe insbesondere rechtsfehlerfrei dargelegt, dass kein minder schwerer Fall vorliegt. Zuvor hatte der BGH der Revision der Bundesanwaltschaft stattgegeben, die sich gegen das ursprüngliche Urteil des OLG München richtete. Im Oktober 2021 war Jennifer W. zu lediglich zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, da das Gericht von einem minder schweren Fall des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge ausgegangen war.
Jennifer W. war die erste IS-Anhängerin, gegen die nach ihrer Rückkehr ein Haftbefehl erwirkt wurde. Nun ist das Strafverfahren gegen sie beendet. Auch ihr irakischer Ex-Mann ist bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.
lmb/LTO-Redaktion
BGH bestätigt OLG München: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54158 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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