Der EGMR hat Deutschland wegen der Abschiebung eines syrischen Flüchtlings nach Griechenland verurteilt. Laut dem Urteil verstießen die deutschen Behörden gegen die Menschenrechtskonvention. Auch Griechenland wurde gerügt.
Im Zusammenhang mit einer Abschiebung nach Griechenland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Deutschland verurteilt. Die deutschen Behörden hätten sicherstellen müssen, dass ein Flüchtling nach seiner Abschiebung nach Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhalte und keiner Misshandlung ausgesetzt sei, entschieden die Richter in Straßburg (Urt. v. 15.10.2024, Az. 13337/19).
Der Fall betrifft einen 1993 geborenen Syrer, der 2018 über Griechenland nach Deutschland eingereist war. Obwohl er in Deutschland Asyl beantragen wollte, wurde er noch am Tag seiner Ankunft aufgrund des Dublin-Abkommens wieder nach Griechenland abgeschoben. Dort wurde er für über zwei Monate inhaftiert.
Die EGMR-Richter urteilten, dass Deutschland gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe (Art. 3 EMRK). Die deutschen Behörden hätten sich vergewissern müssen, dass der Mann nach seiner Rückkehr nach Griechenland weder Misshandlung noch unmenschlicher Haft ausgesetzt sei. Deutschland muss nun 8.000 Euro Schadenersatz zahlen. Auch Griechenland wurde zu einer Strafzahlung verurteilt.
Die Haftbedingungen des Syrers hätten gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung verstoßen. Der Europarat, zu dem der EGMR gehört, hatte Griechenland in der Vergangenheit wiederholt wegen unzureichender Zustände in Flüchtlingslagern gerügt. Zuletzt forderte das Anti-Folter-Komitee im Juli 2024 eine Verbesserung der Haftbedingungen und Unterkünfte für Migranten.
dpa/ls/LTO-Redaktion
EGMR verurteilt Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55630 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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