Legal Tech, für Familienrechtler erklärt: "Nicht nur mehr Man­danten, son­dern bes­sere"

von Pia Lorenz

29.07.2017

LTO: Beim Thema Kommunikation dürfte aktuell das Besondere elektronische Anwaltspostfach weit oben auf der Agenda stehen. Oder ist, auch wenn die „Szene“ diesen Kontext sicherlich nicht unbedingt herstellt, das BeA aus Ihrer Sicht nicht „Legal Tech“? 

Bertram: Selbstverständlich, es ist das im Moment bei den Anwälten sicherlich bekannteste Legal-Tech-Produkt. Und natürlich auch das relevanteste, denn ab dem 1. Januar 2018 müssen alle Anwälte über das Postfach erreichbar sein.

Auch wenn derzeit weiterhin noch die Schnittstelle in die Kanzleisoftwares fehlt, müssen die Anwälte sich also mit dem BeA beschäftigen. Im Rahmen unseres Seminars haben wir festgestellt, dass diesbezüglich nicht nur Fragen des Prozesses völlig ungeklärt sind, sondern auch nach dem Warum bestimmter Dinge. Vielen Anwälten ist bislang nicht einmal der Prozess der Kartenbestellung, Erstregistrierung und der Benutzung der elektronischen Signatur klar – und erst recht wissen sie nicht, was sie alles zum Beispiel mit den unterschiedlichen Ausstattungen anders oder besser machen können. Und so bestellen viele von ihnen, die mangels Informationen keine Entscheidungsgrundlage haben, nur die Minimalausstattung. Dabei hilft das System einem umso mehr, je besser man sich damit auskennt.

LTO: Was sollte ein Anwalt - neben beA - aus Ihrer Sicht tun, um für die Zukunft gerüstet zu sein? Welche Instrumente sollte er spielen - und welches Budget, welchen Zeitaufwand, welche externe Unterstützung muss er dafür einplanen?

Bertram: Das ist für verschiedene Personen und Persönlichkeiten, aber auch für Kanzleigrößen ganz unterschiedlich und hängt auch von der persönlichen Ambition sowie davon ab, ob und was man selbst machen kann – und will. Alle aber müssen im Netz auffindbar sein, sich sauber für die elektronische Aktenführung aufstellen und ihre Textbearbeitung automatisieren.

"Webseite, Anwaltsverzeichnis, elektronische Akten, digitale Textbearbeitung"

LTO: Aber etwas konkreter geht es doch sicherlich: Drei Dinge, die für den Anwalt, der auch morgen noch erfolgreich sein will, essentiell sind – und wie man sie angeht.

Bertram: Um die Minimalanforderungen im Bereich Akquise zu erfüllen, braucht man eine Kanzleihomepage, die vernünftig in den Suchmaschinen gerankt wird. Es gibt Pakete, mit denen man sich schon für ca. 600 Euro Einmalpreis eine Webseite erstellen und diese für weitere 30 Euro monatlich so warten lassen kann, dass sie suchmaschinenoptimiert wird (SEO und SEA).

Unabdingbar ist für eine gute Auffindbarkeit im Netz auch ein gepflegtes Profil in Anwaltsverzeichnissen wie anwalt.de oder anwalt24.de*. Das heißt im besten Fall, dass man nicht nur dafür Sorge trägt, die eigenen Daten immer aktuell zu halten – was sonst das Portal übernimmt, in den seltensten Fällen natürlich so gut wie man selbst. Man sollte vielmehr regelmäßig Texte schreibt zu Themen, die Mandanten und potenzielle neue Mandanten interessieren. Das erhöht die Auffindbarkeit enorm. 

Bei sozialen Netzwerken würde ich unterscheiden: Zumindest bei beruflichen Netzwerken wie Xing, bei internationaler Arbeit auch bei LinkedIN, sollte man vertreten sein. Facebook dagegen bietet zwar den Vorteil, auch spezifisch regional gut bespielbar zu sein – aber auch den Nachteil, dass ein professioneller Auftritt eine sehr regelmäßige Betreuung mit guten, spezifisch zugeschnittenen Inhalten erfordert. Bei stark regionaler Ausrichtung können womöglich auch Einträge in den digitalen Ausgaben von "Das Oertliche" und Telefonbüchern derzeit noch helfen.

Im zweiten Schritt sollte man sich für die elektronische Aktenführung und den elektronischen Rechtsverkehr aufstellen, um künftig mit Gerichten und Mandanten elektronisch zu kommunizieren. Dazu kann man vorgefertigte Texte und Online-Recherchen aus digitalen Rechtsbibliotheken wie jurion.de* oder Datenbanken wie beck-online.de benutzen, die Akten elektronisch in Kanzlei-Management-Systemen führen und die Mandantenkommunikation über Plattformen wie beispielsweise jurato.de oder webakte.de führen.

LTO: Und all das fällt Ihres Erachtens unter den Begriff "Legal Tech"?

Bertram: Bis auf die spezifische Automatisierung von Schriftsätzen in Kanzleien sind das alles Themen, die wir aus unserem privaten Alltag kennen. Internetshopping, elektronische Kommunikation und ein bestimmtes Verhalten bei der Suche nach Dienstleistungen im Netz sind Alltagstechnik, an die wir gewöhnt sind. Es ist kein Hexenwerk: Wenn man sich das eigene Such- und Kommunikationsverhalten bewusst macht und auf die Perspektive des Mandanten überträgt, kann man viel Mandantennähe gewinnen – mit Technik. Oder eben mit Legal Tech, wenn Sie so wollen.

Ole Bertram ist Bereichsleiter Jurion bei Wolters Kluwer und Referent für digitale Transformation und Legal Tech.

Das Interview führte Pia Lorenz.

*Ein Produkt von Wolters Kluwer, zu der auch LTO gehört.

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, Legal Tech, für Familienrechtler erklärt: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23304 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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