"Blockchain und Recht" an der Uni Marburg: Das BMJV fördert dieses Forschungsprojekt mit rund 900.000 Euro.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert ein Projekt an der Universität Marburg zu "Blockchain und Recht" mit rund 900.000 Euro über vier Jahre. Das Projekt ist am Institut für das Recht der Digitalisierung am Fachbereich Rechtswissenschaften angesiedelt. Es soll am 1. Januar 2020 starten, teilte das Institut mit.
Der Direktor des Instituts, Prof. Dr. Sebastian Omlor, erklärte, damit wolle man "einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Technologie zukunftsfähig zu machen". Bislang gebe es "kaum passende Rechtsregeln", so Omlor. Um Blockchain nutzbar zu machen, müsse es einen rechtssicheren Rahmen geben. Blockchain ist eine Technologie, die Datensätze (Blöcke) miteinander verkettet, sodass Transaktionen eigenständig abgewickelt werden können – eine der ersten Anwendungen ist die Kryptowährung Bitcoin.
Die Technologie werfe noch viele ungeklärte Rechtsfragen auf, so Omlor: "Durch das Peer-to-Peer-Verfahren gibt es keinen zentralen Akteur, der bei Fehlfunktionen oder Fehlverhalten verantwortbar gemacht werden kann. Wer haftet beispielsweise, wenn mir jemand meine Bitcoins stiehlt?" Darüber hinaus stehe das Prinzip der Unveränderbarkeit der Daten im Konflikt mit wesentlichen Aspekten des Datenschutzrechtes, so Omlor weiter. Wenn Datenketten über die ganze Welt verteilt sind, stelle sich auch die Frage, welche nationale Rechtordnung gültig ist.
Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg betonte, das Thema Blockchain sei wichtig, um "die enormen Rechtsunsicherheiten bei der Technologie zu beseitigen, die derzeit noch unternehmerische Initiativen behindern". Das gelte insbesondere mit Blick auf internationale Wettbewerber in den USA und Asien.
aka/LTO-Redaktion
Haushaltsplan 2020: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39015 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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