Auch Maschinen haben Rechte. Diese Ansicht vertraten zumindest zwei Wiesbadener Ordnungskräfte. Unter Hinweis auf die "Persönlichkeitsrechte" eines Blitzers forderten sie einen Mann dazu auf, ein Foto des Gerätes sofort wieder zu löschen.
Florian Altherr (33) entdeckte, als er mit dem Fahrrad auf der Berliner Straße in Wiesbaden unterwegs war, einen Blitzer. Als er mit dem Handy ein Foto von dem Gerät machte, wurden zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf ihn aufmerksam.
Unter Hinweis auf die "Persönlichkeitsrechte" der Geschwindigkeitsmessanlage verlangten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die sofortige Löschung der Fotos. Da Altherr dieser Aufforderung nicht nachkam, forderten die Stadtpolizisten Verstärkung an. Unterdessen stellte Altherr sein Blitzer-Foto auf Twitter ein und zwitscherte munter live von den weiteren Vorgängen.
Verstärkung angefordert, Beratung bei Blaulicht
Nachdem die Verstärkung eingetroffen war, hätten zwischenzeitlich insgesamt sechs Mitarbeiter der Stadtpolizei "bei Blaulicht" über eine mögliche Rechtsgrundlage für die Löschung des Blitzer-Fotos auf der Berliner Straße beraten, so Altherr. Schließlich seien sie zu dem Ergebnis gekommen, dass sie ihre Löschungsaufforderung nicht auf etwaige Persönlichkeitsrechte der Blitzanlage stützen können – Altherr dürfe sein Foto daher "behalten".
Ganz ungeschoren wollten die Beamten Altherr allerdings nicht davon kommen lassen: Ein Platzverweis wurde ausgesprochen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet - wegen Behinderung der Geschwindigkeitsmessung. Zuletzt sei noch der freundliche Hinweis erfolgt, man wisse ja, woher das Bild stamme, wenn es in der Presse auftauche. Dank Twitter weiß es nun auch der Rest der Welt.
mbr/LTO-Redaktion
Persönlichkeitsrecht 2.0: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16175 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag