Die Anhänger der satirischen "Spaghettimonster-Kirche" dürfen kein Piratentuch auf ihrem Passfoto tragen. Die selbsternannten Pastafari sind keine Weltanschauungs-Gemeinschaft, findet das VG Potsdam.
Dem Vorsitzenden der satirisch-kritischen "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland" ist zu Recht ein Personalausweis mit einem Passbild mit Piratenkopfbedeckung verweigert worden. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam am Freitag, den 13. (November 2015, Az. 8 K 4253/13).
Geklagt hatte der Vereinschef Rüdiger Weida. Er wollte bei der Stadt Templin in der Uckermark einen neuen Personalausweis mit einem Bild beantragen, auf dem er ein Piratentuch trägt. Für die Anhänger der "Spaghettimonster-Kirche", die sich "Pastafari" nennen, ist diese Kopfbedeckung typisch.
Grundsätzlich sind in Deutschland Kopfbedeckungen auf Passbildern jedoch nicht erlaubt, die Passbehörde kann lediglich aus religiösen Gründen Ausnahmen zulassen. Der 64-jährige Pasta-Verehrer berief sich daher auf die im Grundgesetz vorgeschriebene Gleichbehandlung von Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften.
VG Potsdam: kein weltanschaulicher Erklärungsansatz
Das wurde von den Behörden jedoch zu Recht abgelehnt, befand nun das Verwaltungsgericht. Der "Spaghettimonster-Kirche" fehle ein "eigener weltanschaulicher Erklärungsansatz", so die sachliche Begründung der Richter. Sie sahen vielmehr eine "parodistisch-kritische Auseinandersetzung" mit als intolerant und dogmatisch empfundenen Lehrmeinungen. Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ließ das Gericht nicht zu.
Liest man das "Glaubensbekenntnis" der "Kirche" so ist diese gerichtliche Deutung nicht ganz fernliegend: "(...) von dort wird er kommen, zu parodieren die Dummen und Drögen." Laut ihrem Internetauftritt haben die Pastafari sich zunächst in den USA als Gegenbewegung zum Vordringen von Kreationismus und Intelligent Design in den Schulunterricht entwickelt und wenden sich darüber hinaus gegen jeglichen Dogmatismus. Ihr Ziel sei die Förderung wissenschaftlicher Weltanschauungen, ihre Religion ein Mittel, um dies zu erreichen.
Dennoch verstehen sich die Anhänger der satirisch-kritischen Religion als Weltanschauungsgemeinschaft und damit "völlig gleichberechtigt mit anderen Religionen". Zudem ist die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland" nach eigenen Angaben eine wegen Förderung kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke als gemeinnützig anerkannte Körperschaft.
Die "Kirche" hat schon mit einem Schilderstreit in Templin für Aufmerksamkeit gesorgt. Bei der Klage gegen das Land Brandenburg geht es darum, wo der Verein seine Hinweise für seine "Nudelmessen" aufhängen darf - in Anlehnung an die Gottesdienste der traditionellen Kirchen.
ahe/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa.
Spaghettimonster-Kirche keine Weltanschauungs-Gemeinschaft: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17546 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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