VG München zur Klage von Nonnenanwärterin: Juristin darf weiter in ehe­ma­ligem Kloster wohnen

15.02.2018

Wegen mangelnden Brandschutzes soll die letzte Bewohnerin eines aufgelösten Klosters im bayerischen Altomünster ausziehen. Doch der Freistaat hat die Rechnung ohne die Juristin gemacht, die nun vor dem VG Erfolg hatte.

Sie ist die letzte Bewohnerin des aufgelösten Birgitten-Kloster im bayerischen Altomünster - und sie hat nicht vor, zu gehen. Eine 39 Jahre alte Nonnenanwärterin kämpft mit juristischen Mitteln gegen ihren erzwungenen Auszug aus dem Klostergebäude. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) München darf sie nun vorerst bleiben.

Die Frau ist Juristin, möchte aber Nonne werden und in dieser Eigenschaft weiter im ehemaligen Kloster wohnen bleiben. Dieses war vom Vatikan aufgelöst worden, womit das Gebäude an die Erzdiözese München und Freising überging, die schließlich den Auszug der letzten Bewohner verlangte, um es sanieren und ggf. anderweitig nutzen zu können.

Nach langem Hin und Her fügte sich schließlich auch die letzte Ordensschwester und ging. Doch die juristisch gebildete Nonnenanwärterin blieb und wehrt sich mit allen Mitteln gegen ihren Auszug. In einem parallel laufenden Zivilprozess vor dem Landgericht (LG) München II kämpft sie gegen die Räumungsklage der Diözese, zudem hat sie beim Vatikan einen Widerspruch gegen die Räumung des Klosters formuliert.

Vor dem VG München ging es nun um einen Bescheid des Landratsamts Dachau, welches nach einer Begehung festgestellt hatte, dass das Gebäude die relevanten Brandschutzbestimmungen nicht erfülle und deshalb nicht bewohnt werden könne. Aus diesem Grund untersagte es der Frau die weitere Nutzung des Klosters zu Wohnzwecken. Ob die Brandschutzprüfung auf Betreiben der Diözese oder durch eigenes Einschreiten des Landratsamts eingeleitet wurde, vermochte die Diözese auf Anfrage von LTO am Donnerstag nicht zu beantworten.

"Keine Nonne in dem Kloster bei einem Brand gestorben"

Nun entschied das VG, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen - bis in dem Zivilverfahren vor dem LG München II über das weitere Schicksal der Frau und des Klosters entschieden sei. Bis dahin dürfe sie weiter darin wohnen bleiben.

Das Ganze könnte sich aber von selbst erledigen: Das Landratsamt Dachau sah am Donnerstag keinen akuten Grund, wegen des Brandschutzes weiter einzuschreiten. Die Zelle, deren Nutzung untersagt worden war, hat die Frau verlassen, sie ist inzwischen in eine andere Zelle umgezogen. Es gebe in dem Kloster "geschätzt 200 Zellen", sagte der Abteilungsleiter Baurecht, Alexander Krug. "Es gibt in dem Kloster sicher auch Räume, die nicht zu einer Nutzungsuntersagung führen" - und die so nahe am Ausgang liegen, dass eine Flucht auch bei einem Brand gut möglich sei.

Die angehende Nonne argumentierte vor Gericht, dass es einen Feuertod in dem Kloster nie gegeben habe. Zu einem Brand sei es in dem Kloster in seiner langen Geschichte niemals gekommen, so die hartnäckige Frau: "In 500 Jahren sind Nonnen in dem Kloster auf alle möglichen Weisen ums Leben gekommen", zum Beispiel von Schweden erschossen worden, führte sie aus. "Aber keine ist darin bei einem Brand verstorben."

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

VG München zur Klage von Nonnenanwärterin: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27063 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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