Weil er ein Knöllchen nicht vollständig bezahlt hatte: Bun­des­po­lizei stellt Urlauber am Flug­hafen

18.07.2017

Gerade frisch aus dem Urlaub zurück, da wartet schon die Polizei am Flughafen - so erging es am Montag einem Mann in Hamburg. Der Grund: ein nicht ganz bezahltes Knöllchen.

Weil er ein Knöllchen wegen Falschparkens nicht vollständig bezahlt hatte, hat die Bundespolizei einen Türkeiurlauber bei seiner Rückkehr direkt am Flughafen festgenommen. Der 28-jährige Deutsche hatte im Jahr 2015 in einer Halteverbotszone geparkt und dafür ein Knöllchen über 15 Euro kassiert.

Hiervon zahlte er aber nur einen Teilbetrag, ein Betrag in Höhe von 8,07 Euro blieb offen. Weil sein Aufenthaltsort unbekannt war, erließ die Staatsanwaltschaft Stade einen Erzwingungshaftbefehl, wie die Bundespolizei am Dienstag mitteilte.

Als der Mann am Montagmorgen dann aus der Türkei wieder nach Deutschland einreisen wollte, stellten ihn die Beamten vor die Wahl, entweder einen Tag im Gefängnis zu verbringen oder die ausstehenden 8,07 Euro plus die mittlerweile zusätzlich fällig gewordener Kosten von 53,60 Euro zu zahlen.

Der Mann entschied sich sodann, das Geld zu zahlen, und durfte daraufhin unbehelligt einreisen.

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Weil er ein Knöllchen nicht vollständig bezahlt hatte: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23495 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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