LG München II weist Klage ab: Juristin und Non­nen­an­wär­terin muss auf­ge­löstes Kloster ver­lassen

12.03.2018

Im Streit um die Räumung des besetzten Klosters Altomünster hat die Erzdiözese München und Freising einen Etappensieg errungen: Eine angehende Nonne, deren Geschichte über ihren Widerstand viral ging, muss das Haus verlassen.

Das Landgericht (LG) München II wies am Montag eine Klage der 39-jährigen Claudia Schwarz ab, die sich gegen ihren Auszug aus dem aufgelösten Kloster des Birgitten-Ordens wehrt. Schwarz, die selbst Juristin ist, sagt, sie wolle als Anwärterin in dem Kloster des Ordens Nonne werden. Das Erzbistum kann nach dem Urteil nun ein Zwangsgeld oder Ersatzhaft beantragen, um die 39-Jährige zum Ausziehen zu bewegen.

Schwarz kündigte bereits Berufung an. Das Gericht habe einen falschen Schluss gezogen, sagte sie. In einem Vergleich sei 2017 vereinbart worden, dass sie bis zu einer endgültigen Entscheidung der Apostolischen Signatur in Rom in dem Kloster bleiben könne. Richter Marcus Preißinger kam allerdings zu dem Schluss, dass auch eine Vorentscheidung aus Rom schon für den im Vergleich vereinbarten Auszug genügt. Über Stunden hatte Preißinger zuvor an zwei Terminen Zeugen gehört, um herauszufinden, was in dem Vergleich tatsächlich vereinbart worden war.

Der Vatikan hatte die Auflösung des Klosters beschlossen, weil dort zuletzt nur noch eine Nonne lebte, Apollonia Buchinger. Die Mindestbesetzung besteht aber laut Kirche aus drei Ordensfrauen. Buchinger zog vor einem Jahr in eine Wohnung in Vilseck in der Oberpfalz um. Schwarz als angehende Nonne kämpfte weiter. Für Buchinger formulierte sie einen Widerspruch beim Vatikan gegen die Kloster-Auflösung - und blieb selbst im Kloster. Schwarz legt Wert darauf, nicht von einer "Besetzung" des Klosters zu sprechen. Sie sei in Übereinstimmung mit Buchinger eingezogen, um dort Novizin zu werden. In einem parallel laufenden Verfahren vor dem VG München, in dem es auch um den Brandschutz des Klosters ging, hatte die angehende Nonne noch Recht bekommen.

dpa/hs/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG München II weist Klage ab: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27473 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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