Mit Gitarre die Klassentür blockiert: Musik­lehrer wegen Frei­heits­be­rau­bung ver­ur­teilt

24.08.2016

Die Stunde war laut und nicht alle Schüler gehorchten. Da setzte sich der Lehrer nach dem Ende der Stunde quer vor die Klassentür. Dafür gab es vom AG Neuss nun eine Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen Freiheitsberaubung.

Strafarbeiten, Nachsitzen und ähnliche Erziehungsmethoden sind in Deutschlands Schulen keine Seltenheit. Die Methode eines Musiklehrers einer Realschule in Neuss bei Düsseldorf beschäftigte nun aber die Justiz. Das Amtsgericht (AG) Neuss verurteilte den Pädagogen am Mittwoch wegen Freiheitsberaubung, weil er Schüler am Verlassen des Klassenraums gehindert hatte.

Eine empfindliche Strafe erging jedoch nicht. Zwar sprach das Gericht eine Geldstrafe aus. Es blieb aber bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 Strafgesetzbuch (StGB). Als Auflage (§ 59a StGB) muss sich der Musiklehrer im Umgang mit undisziplinierten Schülern fortbilden. Andernfalls droht die Vollstreckung. Die Zahl der Tagessätze ist nicht bekannt. Insgesamt beträgt die Geldstrafe 1.000 Euro.

Der Lehrer hatte einer lauten Schulklasse im Unterricht eine schriftliche Arbeit aufgebrummt: Sie mussten einen Wikipedia-Eintrag über einen Musiker abschreiben. Nach dem Unterricht mussten die Sechstklässler ihre Arbeiten einzeln abgeben. Dabei hatte der Lehrer mehrere Schüler daran gehindert, den Raum zu verlassen, indem er sich mit seiner Gitarre auf einen Stuhl vor die Tür gesetzte hatte. Einer von ihnen hatte schließlich per Handy die Polizei gerufen.

Vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen

Zudem hatte der 50-Jährige einem der Schüler bei der Rückgabe einer Arbeit mit der Faust in den Bauch getroffen. Deshalb war der Lehrer auch wegen Körperverletzung angeklagt. Der Schüler selbst wollte dem Pädagogen am Mittwoch im Zeugenstand aber keine Absicht unterstellen: Es habe auch nicht lange wehgetan, versicherte der 13-Jährige. Die letzte Stunde sei zu Ende gewesen und alle hätten schnell nach Hause gewollt. Das Gericht sprach den Mann insoweit schließlich frei.

Zwar versicherte der Richter dem Angeklagten "volles Verständnis für ihren schweren Job": "Was macht ein Lehrer, dem die Schüler auf der Nase herumtanzen?", fragte er. Dass sich der Lehrer nach Unterrichtsende mit seinem Stuhl und einer Gitarre auf den Knien vor die Klassentür gesetzt und Schüler nicht herausgelassen habe, erfülle dennoch den Tatbestand der Freiheitsberaubung.

Das Abschreibenlassen eines Wikipedia-Eintrags sei zudem wohl eine unzulässige Kollektivmaßnahme gewesen. Aber darauf komme es nicht an, so das Gericht.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Mit Gitarre die Klassentür blockiert: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20377 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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