Er habe einer Frau osteuropäischen Typs helfen wollen, begründete ein Senior, dass er im Englischen Garten mit dem Motorroller unterwegs war. Einem empörten Passanten riet er, erst mal alles mit seiner Frau in Ordnung zu bringen.
Das Amtsgericht (AG) München hat einen 74-Jährigen in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil wegen fahrlässigen Fahrens im Landschaftsschutzgebiet zu einer Geldbuße in Höhe von 50 Euro verurteilt (Urt. v. 22.02.2016, Az. 1122 OWi 237 Js 238083/15).
Der Theologe im Ruhestand war im vergangenen August im Englischen Garten in München auf dem Betonweg unterwegs - mit seinem Motorroller. Der Bereich südlich des Aumeisters auf der Höhe des "Schwammerlteichs" ist geschützt durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung "Hirschau und Obere Isarau". Eine danach nötige Erlaubis, um mit einem Kraftfahrzeug die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Straßen oder Wege zu befahren, hatte der Mann, der seit 35 Jahren begeisterter Motorradfahrer ist, nicht.
Vor Gericht gab er an, er habe einer "schlanken Frau osteuropäischen Typs" helfen wollen. Diese habe weinend auf der Wiese gesessen und ihm gesagt, sie habe auf einen fremden Jungen im Alter von 11 oder 12 Jahren mit roter Jacke und blauen Jeans aufgepasst. Dieser sei verschwunden. Daraufhin hat der Senior sich nach eigenen Angaben "auf den Roller geschwungen, da bekanntlich in solchen Fällen jemand den Jungen wohl ins Gebüsch gezogen" habe. Mit dem Roller habe er immer wieder Halt gemacht und geschaut. Den Jungen habe er nicht gefunden. Als er erfolglos zurückgekehrt war, sei die Frau verschwunden gewesen.
Weite Strecke mit hoher Geschwindigkeit
Einem vom Gericht vernommenen Zeugen gegenüber klang die Geschichte wohl noch etwas anders. Dieser gab an, der Rollerfahrer habe, wegen seines Verhaltens zur Rede gestellt, zu ihm bei dem Streit gesagt, er habe "eine Sondergenehmigung." Die Suche nach einem Kind habe er nicht erwähnt, dafür aber noch empfohlen, er solle "daheim erstmal mit seiner Frau alles in Ordnung bringen."
Letztendlich konnte das Gericht aber die Version des Rollerfahrers nicht widerlegen. Der zuständige Richter verurteilte den Theologen wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu 50 Euro Geldbuße. Strafmildernd berücksichtigte er dabei, dass der Betroffene schon lange Motorrad fährt, ohne dass er sich strafrechtlich dabei etwas hat zuschulden kommen lassen. Strafschärfend fiel hingegen ins Gewicht, dass der Senior fast einen einen Kilometer weit gefahren ist. Und das mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 Stundenkilometern.
ms/LTO-Redaktion
AG München verurteilt 74-Jährigen zu 50 Euro Geldstrafe: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19119 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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