Skurrile Weisung an jugendliche Schläger: Deut­sch­land­weites Volks­fest-Verbot

26.08.2015

Zwei junge Männer, die auf einem Volksfest in Bayern mehrfach in Schlägereien verwickelt waren, dürfen ein Jahr lang keine Volksfeste in ganz Deutschland besuchen. Das AG Landshut erteilte eine entsprechende Weisung. Ihre Einhaltung: nicht überwachbar.

Das Amtsgericht (AG) Landshut hat zwei 19-jährigen Männern ein bundesweites Volksfest-Verbot auferlegt, weil diese mehrfach in Schlägereien verwickelt waren und einer von beiden einen Polizisten attackiert hatte (Urt. v. 24.08.2015, Az. 13 Ls 406 Js 2311/15). Der Untersagung liegt eine Weisung nach Jugendstrafrecht zugrunde, sie gilt für ein Jahr.

Gegenüber LTO erklärte Markus Brümmer, stellvertretender Direktor am AG Landshut, dass "ein solches Verbot, wie von meinem Kollegen ausgesprochen, [...] nur als Weisung gemäß § 10 Jugendgerichtsgesetz" ausgestaltet werden kann. Wie die Passauer Neue Presse berichtet, greift die Sperrzeit für die beiden Männer jetzt zum ersten Mal: Sie dürfen an der diesjährigen Landshuter Bartlmädult nicht teilnehmen.

Die mit der Weisung bestraften Vergehen begingen die Männer während der Vorjahresauflage der Veranstaltung. Brümmer räumte gegenüber der Zeitung ein, dass es schwierig werden könnte, die Einhaltung des Verbot für Volksfeste außerhalb von Landshut zu kontrollieren. Sollten die zwei aber wieder in eine Schlägerei verwickelt werden, werde man ihnen schon auf die Schliche kommen.

ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Skurrile Weisung an jugendliche Schläger: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16708 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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