AG Düsseldorf zu ausgeuferter Party: Mutter bringt eigenen Sohn vor Gericht

27.11.2014

Eine resolute Mutter hat ihren Sohn wegen einer ausgeuferten Party vor Gericht gezerrt. Sie verlangte 1.266 Euro für eine durch Sand zerkratzte Duschwanne. Nachdem niemand zahlen wollte, ging sie zur Polizei und stellte Strafantrag - ausdrücklich auch gegen den eigenen Sohn. Das AG Düsseldorf hat das Verfahren nun allerdings wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor bereits zweimal vergeblich versucht, das wegen Sachbeschädigung eingeleitete Verfahren einzustellen. Einmal hatte sich die Mutter dagegen gewehrt. Einem Täter-Opfer-Ausgleich wollten aber wiederum die Beschuldigten, die sich unschuldig fühlen, nicht zustimmen. Und so wurde am Donnerstag in Saal E.111 des Düsseldorfer Amtsgerichts (AG) gegen vier junge Menschen wegen einer rauschenden Party aus dem Vorjahr verhandelt (Az. 138 Ds 398/14).

Auf der Anklagebank fanden sich die beiden Party-Veranstalter, darunter der Sohn und zwei Gäste wieder, die sich in der Rolle der Angeklagten sichtlich unwohl fühlten. "Es war klar, dass es bei dieser Party hoch hergehen würde", erklärt ein Rechtsanwalt im Namen seines Mandanten. Der habe sich bereits am Nachmittag mit ein paar Bier warm getrunken. Irgendwann habe er im Keller mit den Worten "Der Sandmann ist da" ein paar Hände Quarzsand aus einem Deko-Topf verstreut, da habe er wohl schon einige Longdrinks intus gehabt. Dann habe er sich ausgiebig mit der Zeugin S. beschäftigt. "Da war keine Möglichkeit mehr für andere Wahrnehmungen", sagt der Verteidiger andeutungsvoll.

Eine Studentin räumt schließlich ein, mit einem männlichen Gast ein Stockwerk höher in der Toilette mit besagter Duschwanne gewesen zu sein. "Wegen der räumlichen Enge" habe sie sich in die Duschwanne gestellt, berichtet die junge Frau in weißer Bluse mit hochrotem Kopf. Sand habe sie dabei nicht bemerkt und die Wanne sei auch noch in Ordnung gewesen, als sie die Örtlichkeit verlassen habe. Was in den Stunden geschehen sei, nachdem sie die Party längst verlassen hatte, könne sie natürlich nicht wissen. Der Sohn war als einziger ohne Anwalt gekommen. Er verweigert zum Tatvorwurf die Aussage.

Nach einer Stunde hatte Amtsrichterin Gabriele Kuhn genug gehört. Sie stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Die Gerichtskosten trägt der Staat. Die geschädigte Mutter wurde als Zeugin gar nicht mehr gehört. Ihr wird nur noch die Entscheidung des Gerichts mitgeteilt. Aufgebracht verließ sie das Gerichtsgebäude.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Düsseldorf zu ausgeuferter Party: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13946 (abgerufen am: 03.11.2024 )

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